Ist das Erpressung oder legal?

5 Antworten

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Die so genannte Fangprämie ist im Einzelhandel üblich. Bei der Höhe des Geldbetrages hat die Industrie- und Handelskammer eine Orientierungshilfe an die Einzelhändler herausgegeben. Darin ist auch festgehalten, unter welchen Bedingungen welche Strafe verlangt werden kann. Aber 100 Euro bei Ladendiebstählen sind schon die Regel.

Zusätzlich eine Strafanzeige, die wegen geringfügigkeit eingestellt wird.

Es ist keine Erpressung, wenn der Bestohlene dir androht, Strafanzeige zu erstatten. Mit der geforderten Vertragsstrafe hat das nichts zu tun.

AnglerAut  30.08.2020, 05:34

Ausnahmsweise irrst du. Das Verlangen einer Fangprämie darf nicht mit der Frage verbunden werden, ob eine Anzeige erfolgt.

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Du hättest ihm nicht Mal deinen Ausweis geben müssen dazu bist du nicht verpflichtet. Solltest du ihn dennoch herausgegeben haben ist der Verkäufer verpflichtet ihn nach Aufnahme der Daten an dich zurück zu geben da du ihn ansonsten dafür anzeigen könntest. Desweiteren bist du nicht verpflichtet die 100€ sofort zu bezahlen sondern kannst die auch am Tag darauf noch bezahlen. Barzahlung ist in dem Falle normal.

DerCaveman  30.08.2020, 03:26

Dem Bestohlenen steht es aber natuerlich frei, eine Strafanzeige zu erstatten oder nicht. Das entscheidet allein der Bestohlene.

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MegaBrain77  30.08.2020, 03:29
@DerCaveman

Das weiß doch jedes Kind. Als Opfer einer Straftat kannst du immer entscheiden ob du Anzeige erstatten willst oder nicht, bis auf ein paar Ausnahmen

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DerCaveman  30.08.2020, 03:35
@MegaBrain77

Mein Kommentar war auf diesen Satz bezogen:

Desweiteren bist du nicht verpflichtet die 100€ sofort zu bezahlen sondern kannst die auch am Tag darauf noch bezahlen.

Ich haette es aber auch so sagen koennen: "Er kann auch durchaus erklaeren, auf eine Strafanzeige zu verzichten, wenn die Vertragsstrafe sofort bar gezahlt wird."

Zahlt der Dieb dann nicht sofort bar sondern erst spaeter, wird halt Strafanzeige erstattet.

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Sein Verhalten ist nicht legal. Er kann dich anzeigen oder nicht. Aber er darf diese Entscheidung nicht damit verbinden, ob du die 100€ zahlst oder nicht.
Deinen Ausweis darf er auch nicht behalten. Wenn du zur Polizei gehst, dann hat er die schwerere Straftat begangen .

Häufig wird zur Anzeige eine Vertragsstrafe gefordert und wenn er nur die Vertragsstrafe will und dann von einer Anzeige absieht, würde ich das auf jeden Fall machen.

Ahzmandius  30.08.2020, 03:40

Das hat mit einer Vertragsstrafe nichts zu tun. Nach welchem Vertrag soll eine solche Strafe überhaupt erfolgen. Welcher Vertrag, indem eine Vertragsstrafe festgehalten wurde, soll unterschrieben worden sein?

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Ahzmandius  30.08.2020, 04:35
@xSimonx3

Mir ist durchaus bewusst, dass es auch mündliche Verträge gibt, nur ist ein solcher mit Sicherheit nicht zu Stande gekommen.

Nenne mir ein Geschäft, indem das üblich ist?

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