Erpressung vorgeworfen?

2 Antworten

Erpressung gibt es eigentlich nicht. Das nennt sich unter Juristen Nötigung.

Eine Nötigung liegt jedoch nur vor, wenn man rechtswidrig etwas verlangt. Eine Strafanzeige ich jedoch selbst ein Rechtsmittel und kann daher natürlich nicht rechtswidrig sein.

Lass den einfach labern und stelle Strafanzeige wegen Betrugs.

Woher ich das weiß:Recherche
VirageXO  17.08.2020, 00:00
Erpressung gibt es eigentlich nicht. 

Hm. Sollte man vielleicht dem Gesetzgeber mitteilen, damit der seinen Fehler in § 253 StGB behebt.

Eine Strafanzeige ich jedoch selbst ein  Rechtsmittel

Nein.

und kann daher natürlich nicht rechtswidrig sein.

Auch das sollte man dem Gesetzgeber mitteilen, damit er die §§ 145d, 164 StGB korrigiert.

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Nein, das ist völlig in Ordnung. Man sollte es dann aber auch tun und den Betrug anzeigen. Nur drohen und nicht machen ist lächerlich.