Darf ein Gericht Internetverbot anordnen?

3 Antworten

ein Gericht darf unter bestimmten Voraussetzungen ein Internetverbot anordnen – aber nur dann, wenn es verhältnismäßig und rechtlich zulässig ist. Solche Verbote sind selten, aber möglich, insbesondere im Strafrecht oder bei Bewährungsauflagen.

1. Strafrecht: Als Bewährungsauflage (§ 56c StGB)

Ein Gericht kann jemandem im Rahmen einer Bewährungsstrafe untersagen, das Internet zu nutzen – teilweise oder vollständig, z. B.:

  • bei Straftaten wie Cybermobbing, Betrug, Kinderpornografie, Volksverhetzung etc.
  • wenn Internetnutzung direkt mit der Tat zusammenhängt
  • Beispiel: Verbot, bestimmte Websites zu besuchen, bestimmte Apps zu nutzen oder Social Media zu verwenden

Begründung muss immer verhältnismäßig sein – das heißt: Der Eingriff in die Freiheitsrechte muss durch den Zweck (z. B. Schutz vor Wiederholungstaten) gerechtfertigt sein.

2. Maßregel im Maßregelvollzug (§ 68b StGB)

Wenn jemand psychisch krank oder suchtkrank ist und Straftaten über das Internet begangen hat, kann ein Gericht auch im Rahmen von Führungsaufsicht Maßnahmen wie Internetverbot oder Überwachung der Internetnutzung anordnen.

3. Zivilrechtlich eher unüblich

Im Zivilrecht (z. B. Familienrecht, Mietrecht etc.) sind solche Verbote kaum denkbar und rechtlich nicht durchsetzbar.

  • Ein absolutes Internetverbot ist nur in extremen Ausnahmefällen denkbar.
  • Meist sind es teilweise Verbote (z. B. keine Teilnahme an Chats oder keine Nutzung bestimmter Plattformen).
  • Verstöße gegen solche Auflagen können zum Widerruf der Bewährung führen!
Woher ich das weiß:Hobby

Wenn du in der JVA bist, dann kannst du dein Handy natürlich nicht mitnehme. Also wenn sie dich einsperren …

Ja, sie dürfen auch jemandem verbieten je wieder einen Computer anzufassen. Ist vei hackern schon passiert - aber in den USA, wie das hier ist k.p.