Darf ein Azubi die Bedarfgemeinschaft verlassen?
Mein Sohn ist Azubi und 22 Jahre alt , er will ausziehen ..ich bekomme Hilfe von Amt und wenn er nicht mehr bei mir wohnen würde , bekomme ich dann bissle mehr von Amt ?
5 Antworten
Er kann sofort ausziehen den er gehört nicht zur Bedarfsgemeinschaft wen er sich selber versorgen kann!
Du bekommst nicht wirklich mehr sondern nur den Regelsatz das Heist zb 450€ + deine miete!
Also da Kindergeld Fällt weg da er Dan es bekommt fällt das als Abzug bei dir weg und du bekommst den vollen Satz!
Also bekommst du nicht wirklich mehr!
Wenn sein Geld angerechnet wurde, dann ja. Wenn nicht oder wenn du Geld vom Amt für ihn bekommen hast, dann nicht: Bzw. bekommst du dann eher weniger.
Selbstverständlich kann er ausziehen und das ist das Schlaueste, was er machen kann, um aus dem Hartz IV Elend raus zu kommen.
Warum solltest du dann mehr Geld bekommen?
Welchen Grund könnte es dafür geben?
Kann sein, dass du dir dann eine kleinere Wohnung suchen musst.
Nein, warum solltest du mehr bekommen? Du bekommst dann für den Sohn überhaupt kein Geld mehr.
Nein, warum solltest du?