Darf die Schule wegen ein Buch mir kein Abschuss geben?

5 Antworten

Meines Wissens nach, dürfen sie das Zeugnis nicht verweigern. Aber viele Schulen tun es dennoch, weil sie dies als Druckmittel verwenden wollen um die Bücher oder den entsprechenden Geldwert zu bekommen und sie bauen darauf, dass keiner deswegen einen Rechtsstreit anfangen wird sondern seine Bücher bringt oder diese bezahlt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Lehrer u. Fachbetreuer für Mathematik und Physik i.R.

Du hast einen Rechtsanspruch auf ein Zeugnis. Mit der Kopie ist dieser erfüllt, wenn ich mich recht erinnere. Unzulässig wäre, Dir überhaupt kein Zeugnis auszuhändigen und das mit einem fehlenden Buch zu begründen.

Mit der Kopie kannst Du alles das machen, was Du mit dem Original auch machen kannst.

Willst Du das Buch noch abgeben bzw. bezahlen? Wenn ja, bekommst Du dann das Originalzeugnis.

Gruß Matti

benobeno599 
Fragesteller
 04.07.2023, 23:26

Ich gehe weiter zur Schule auf einer Berufsschule und bei der Einschulung muss ich mein Original Zeugnis zeigen, Kopie nehmen sie nicht an.

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Kuhlmann26  05.07.2023, 10:09
@benobeno599

Da es sich bei der Kopie um ein Dokument handelt, welches von derselben Institution angefertigt wurde, wie das Original, ist die Kopie beglaubigt. Damit muss die Berufsschule diese anerkennen. Was sie nicht anerkennen muss, ist eine selbstgefertigte Kopie des Originals aus dem Kopierladen oder gar eine auf dem eigenen Handy.

Faszinierend an Deinen Kommentaren finde ich, dass Du Dich geschickt um den Sachverhalt der Rückgabe herum schlängelst. Du kannst das große Besteck einer anwaltlichen Betreuung auffahren und Dir erklären lassen, was die Schulen unter welchen Voraussetzungen dürfen und was nicht. Oder Du kannst einfach das Buch abgeben bzw. ersetzen und schon hast Du Dein Zeugnis. Immer vorausgesetzt, die Schule hat einen Rechtsanspruch auf das Buch; auch das ist hin und wieder fraglich. Anwälte sind manchmal wahre Künstler darin, solche Rechtsansprüche zu zerpflücken. Gegen entsprechendes Salär natürlich.

Wenn sich die Sache bis zum Schulbeginn nicht geklärt hat, kannst Du sagen, Du reichst das Original nach. Das dürfte die Berufsschule sowieso nicht behalten. Keine Ahnung, warum die das sehen will. Wie gesagt, der übliche Weg ist die Abgabe der beglaubigten Kopie. Wenn die Berufsschule guten Willens ist, fragt sie selbst bei Deiner bisherigen Schule nach, erfährt dabei aber, dass Du fremdes Eigentum nicht zurückgegeben hast.

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Den Abschluss hast Du ja, nur nicht das original Zeugnis.

Willst Du dafür einen Rechtstreit anfangen ?

Die Rechnung kommt schon noch. Wahrscheinlich wollen die, dass du das Buch erstmal suchst.

Du musst doch das Buch ersetzen und nicht sie. Du bekommst ja das Original noch, sobald das erledigt sein wird. Ob du alternativ einen Beitrag zahlst, musst du mit denen klären, aber das Vorenthalten finde ich angemessen, zumal du ja immerhin eine Kopie hast.