Darf die Post Briefe zurückschicken?

4 Antworten

Dem Postzusteller ist es zu ermöglichen, seine Post zuzustellen. Entweder bleibt die Tür offen (oder wird dem Zusteller bei Bedarf von einem Hausbewohner geöffnet). Oder die Hausverwaltung muss eine Möglichkeit schaffen, dem Zusteller den Zugang zu den Briefkästen zu ermöglichen. Indem die Briefkästen zum Beispiel von außen am Haus angebracht werden.

Kann der Zusteller die Post nun dennoch nicht zustellen, geht die Post als unzustellbar zurück. Also entweder die Tür öffnen - oder die Hausverwaltung (Vermieter) ansprechen!

Normalerweise hat der Postzusteller einen Haustürschlüssel .Merkwürdig , dass das bei Euch nicht der Fall ist.Rede mal mit der Hausverwaltung.

Wenn die Post nicht zustellbar ist: was sollte sie sonst damit machen? Die bekommt den Vermerk: "nicht zustellbar" und fertsch!

Welch andere Möglichkeit hätte denn der Postbote? Wenn die Briefkästen nicht zugänglich sind, wird die Post als "unzustellbar" zurückgeschickt und das völlig zu Recht. Die verschlossene Haustüre ist euer Problem und nicht das des Postboten. Zudem hat er euch nichts angedroht sondern euch mitgeteilt wie er in Zukunft verfahren wird, wenn die Briefkästen weiterhin nicht zugänglich sind. Eine Klärung mit der Hausverwaltung ist auch nicht die Aufgabe des Postboten, darum müsst ihr euch kümmern.