Darf der Briefträger die Post bis zur Wohnung bringen?
Eine Nachbarin bekommt ihre Briefe bis an die Wohnungstür gebracht , obwohl unten an der Haustür Briefkästen angebracht sind. Die Mitbewohnerin ist schlecht zu Fuß und wohnt im 2. Stock. Darf der Briefträger das?
5 Antworten
Nein, Hilfsbereitschaft und Freundlichkeit sind verboten.
Ich kenne die Verträge von der Post nicht.
Aber z.b. Warenanlieferung " zur ersten abschließbaren Tür"
Oder anderes Beispiel, noch lassen die Busfahrer irgendwo raus, nicht an ner offiziellen Haltestelle.
Mal so gesagt, würde er sich auf dem Weg nach oben das Bein brechen, hatte er ein Problem
Aber du willst dich über den Postboten beschweren, weil, die sich über dich beschwert, weil du dich nicht benehmen kannst?
Bist ja ganz schönes Herzchen
Nee. Beschwere mich ja gar nicht. War nur eine Frage , weil eine andere Hausbewohnerin meinte , die Briefträger dürfen das nicht. Und ich war halt anderer Meinung. Und ein "Herzchen" bin ich nicht. Und es hat sich auch kein Postbote über mich beschwert. Und benehmen kann ich mich auch. Ich erwarte auf eine Frage auch eine ganz normale Antwort. Aber trotzdem danke für die "nette" Antwort
Er kann es machen, ist aber nicht dazu verpflichtet.
Ich bin auch schlecht zu Fuß, mir bringt aber niemand die Post.
Für mich kauft auch niemand ein.
Einkaufen - Wende dich doch mal an deine Kirchengemeinde, Gemeindeschwester oder frage bei der Caritas oder anderen Organisationen nach Hilfsmöglichkeiten nach.
Guten Morgen.
Es gibt keine Anweisung, die Das verbietet. Das ist eben ein sehr freundlicher Kollege.
Mit freundlichen Grüßen 😉.
Natürlich darf er das. Sehr sozial und freundlich.