Haustüre abschließen?

7 Antworten

Ich würde vor drastischeren Schritten (Polizei, Anwalt...) mit der Nachbarin unter dir sprechen. Es kann ja mal sein, dass du nachts raus willst. Wenn du keinen Schlüssel für die Haustür hast (so lese ich es jetzt mal in deinem Text), ist das Freiheitsentziehung. Lasse dir einen zweiten Schlüssel für die Haustür geben und wenn du dann auch in ihre Wohnung kämst (was sie nicht wollen würde), kannst du auch den Vorschlag machen, dass ihr die Schlösser austauschen lasst.

Das ist nicht verboten, sondern gar nicht schlecht wegen Einbruchsgefahr.

Wenn jemand ins Haus muss, wegen Feuer oder einem anderen Notfall, dann brechen die schon die Türe auf.

.

Da kann man leider nicht viel dagegen tuen.

Das Problem hatte ich auch mal und wenn ich Besuch hatte, musste ich jedes mal Runterrennen und wieder aufsperren, wenn einer gegangen ist.

Gemäß eines Urteils aus 2015 des Frankfurter Landgerichtes ist es in Mietshäusern verboten , die Hauseingangstüre abzusperren.


schwarzwaldkarl  24.01.2020, 17:54

Das Urteil betrifft aber Mehrfamilienhaus und ein 2-Familien-Haus gehört hier konkret nicht dazu...

Parhalia2  24.01.2020, 18:10
@schwarzwaldkarl

Auch Zweifamilienhäuser gelten als "Mietshaus" , selbst dann , wenn der Vermieter selbst mit darin wohnt und die andere Wohnung an eine "fremde" Person vermietet.

Dort beschwert sich nur sehr wahrscheinlich niemand darüber , und wo kein Kläger ist , da ist auch keine Schuld.

Brandschutztechnisch ist der Hausflur samt Haus-Eingangstüre ein Fluchtweg ; auch wenn das Haus nur zwei (Miet-) Parteien hat . Und für Fluchtwege gilt nun mal , daß sie nicht versperrt werden dürfen und im Notfall auch bei Panik problemlos und schnell zu öffnen sein müssen.