Haustüre abschließen?
Ich wohne in einem 2-Familien-Haus oben. Mit eigener abschließbarer Wohnungstür. Meine Mitbewohnerin, die nach der Haustüre auch eine Wohnungstüre ebenfalls mit Schloß hat, schließt jeden Abend zusätzlich die Haustüre ab. Ist das nicht verboten? Ich habe Angst, dass bei einem Notfall, z.B. Feuer, ich aus dem Haus nicht mehr herauskomme.
7 Antworten
Ich würde vor drastischeren Schritten (Polizei, Anwalt...) mit der Nachbarin unter dir sprechen. Es kann ja mal sein, dass du nachts raus willst. Wenn du keinen Schlüssel für die Haustür hast (so lese ich es jetzt mal in deinem Text), ist das Freiheitsentziehung. Lasse dir einen zweiten Schlüssel für die Haustür geben und wenn du dann auch in ihre Wohnung kämst (was sie nicht wollen würde), kannst du auch den Vorschlag machen, dass ihr die Schlösser austauschen lasst.
Das ist nicht verboten, sondern gar nicht schlecht wegen Einbruchsgefahr.
Wenn jemand ins Haus muss, wegen Feuer oder einem anderen Notfall, dann brechen die schon die Türe auf.
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Besorg dir ein Schlüssel für die Haustür, oder rede mit deiner Mitbewohnerin.
Eine Alternative kann laut "NJW Spezial" der Einbau einer Tür mit Panikschloss sein. Die lässt sich von außen verschließen und hindert Unbefugte damit am Zutritt zum Haus. Von innen geht sie jedoch auch ohne Schlüssel auf. Damit sei eine ungehinderte Flucht möglich.
Da kann man leider nicht viel dagegen tuen.
Das Problem hatte ich auch mal und wenn ich Besuch hatte, musste ich jedes mal Runterrennen und wieder aufsperren, wenn einer gegangen ist.
Gemäß eines Urteils aus 2015 des Frankfurter Landgerichtes ist es in Mietshäusern verboten , die Hauseingangstüre abzusperren.
Auch Zweifamilienhäuser gelten als "Mietshaus" , selbst dann , wenn der Vermieter selbst mit darin wohnt und die andere Wohnung an eine "fremde" Person vermietet.
Dort beschwert sich nur sehr wahrscheinlich niemand darüber , und wo kein Kläger ist , da ist auch keine Schuld.
Brandschutztechnisch ist der Hausflur samt Haus-Eingangstüre ein Fluchtweg ; auch wenn das Haus nur zwei (Miet-) Parteien hat . Und für Fluchtwege gilt nun mal , daß sie nicht versperrt werden dürfen und im Notfall auch bei Panik problemlos und schnell zu öffnen sein müssen.
In dem Frankfurter Urteil ging es eher um einen Passus in einem Mietvertrag eines Mehrfamilienhauses, dass die Haustüre abgeschlossen werden muss. Das Gericht hat diesen Passus als ungültig erklärt. Andererseits kann niemand verbieten, dass man nachts die Haustüre abschließt...
Das Urteil betrifft aber Mehrfamilienhaus und ein 2-Familien-Haus gehört hier konkret nicht dazu...