post in schrebergarten schicken lassen
hallo zusammen, ich habe mal eine frage , darf ich mir meine post in meinen schrebergarten schicken lassen, im pachtvertrag steht nicht das es verboten ist. bei uns zu hause werden die briefkästen regelmäßig aufgebrochen und so habe ich einen nachsendeantrag gemacht für mein garten. darf ich das???
bitte nur antworten die es 100% wissen !!!
danke im vorraus
5 Antworten
Hast Du da eine Straßenbezeichnung und eine Hausnummer sowie einen Briefkasten? Der Postbote muss bis an Deinen Briefkasten kommen können. Ist der Garten abgelegen, so muss die Möglichkeit bestehen, dass er auch mit dem Auto durchkommen kann.
naja bis auf dem bezirksverband , der jetzt der meinung ist , wir wohnen hier draußen
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Du kannst Deine Post zu Deinem Freund schicken lassen, auch wenn Du da gar nicht wohnst. Es muss nur ein Briefkasten vorhanden sein, auf dem Dein Name steht
Wenn der Garten adressierbar ist und der Briefträger "versteht", wo er die Post lassen soll (Briefkasten o.ä.), sehe ich nichts, was dagegen spricht.
Allerdings wirst Du für einen Briefkasten wohl eine Genehmigung brauchen. Und der Postbote wird nicht die Gartenanlage absuchen wollen...
Was hast Du denn dann noch für ein Problem damit? Ich verstehe dann die Frage nicht.
Aha - ja dann müßt Ihr den Bezirksverband vom Gegenteil überzeugen...
Schlaft Ihr denn auch dort? Habt Ihr z.B. einen Kleiderschrank und andere unerläßliche Dinge, die ein "Wohnen" begründen würden?
Das ist zwar möglich, aber per Briefkaten am Eingang der Gartenanlage. Bis vor die Hütte zustellen kann, weil nicht zumutbar, nicht verlangt werden.
wenn er in einer offiziellen strasse liegt und du eine nummer hast und auch einen briefkasten mit namen dürfte das kein problem sein
frag bei euren vorstand nach, nicht das sie meinen, du wohnst in dem garten.
ansonsten miete ein postfach
der wohnt selber im garten und läßt sich die post hier her schicken, ist bloß der bezirksverband der ein wenig ärger macht
könnt ihr durch einrichtung eures gartenhauses beweisen, das ihr dort nicht wohnt oder aussagen mitgliedern, die unparteiisch dem bezirksvorstand erscheinen
Stimmt nicht ganz. Die Straße muß ebenso im Bauamt eingetragen sein sonst ist keine Zustellung möglich!!