Nachsendeantrag zu meinem Freund stellen
Ich möchte meine Post zu meinem Freund schicken lassen, bin dort aber noch nicht gemeldet (werde im Januar umziehen, bin aber die meiste Zeit bei ihm, weil ich in dem Ort Praktikum mache)! Kann ich einen Nachsendeantrag stellen und die Post zu ihm schicken lassen? Wenn ja, wie mache ich das, dass die Post weiß, wohin es soll (wir möchten meinen Namen noch nicht an den Briefkasten schreiben, da ich da ja noch nicht gemeldet bin)?
3 Antworten
Du kannst dir die Post sogar in ein Urlaubshotel schicken lassen. . Und wenn du auf den Antrag "Lehmann bei Meyer" schreibst, sollte das ok sein ... Andererseits kannst du deinen Namen ruhig auf den Briefkasten schreiben. Dafür besteht keine Ummeldepflicht, sondern nur die Zustimmung des Mieters/Vermieters ... und die wirst du ja wohl haben ... :)
Post kann man sich überallhin schicken lassen .. dafür besteht keine meldepflicht ... außerdem besteht die möglichkeit die adresse so formulieren zu lassen : Frau Neumann c/o Sven Mayer ... c/o heißt über ... und bedeutet: der brief geht an frau neuman über die postadresse von errn mayer ...
Es interessiert die Post nicht, ob Du da gemeldet bist oder nicht. Einen Nachsendeantrag kannst Du trotzdem stellen. Entweder Du machst Deinen Namen an den Briefkasten, was rein rechtlich kein Problem darstellt, denn Dein Freund kann Post bekommen, von wem und an wen er will. Du kannst aber auch beim Nachsendeantrag hinschreiben "bei XY", so dass Deine Post dann dort ankommen sollte. Du kannst das machen, wie Du möchtest.
Warum meldest Du Dich nicht gleich um? Ist doch am einfachsten. Zur alten Wohnung hast Du sowieso noch Zugang, falls etwas schief gehen sollte.
Also muss ich das unter "Adresszusatz" reinschreiben (also zum Beispiel bei Mayer)?
Wir haben gelesen, dass es rein rechtlich verboten ist, Namen an Briefkasten zu schreiben, wenn die Person da nicht wohnt!