Darf die Polizei ohne einen „tatsächlichen Grund“ eine Personenkontrolle durchführen?
Hallo, ich war letztes Mal draußen in der Nacht ( hier in meiner Straße ) und dann kamen Polizisten und meinten, dass in der Nähe ein Überfall stattfand und ich jetzt durchsucht werden sollte, ist das einfach so erlaubt?
10 Antworten
Eventuell warst du durch örtlich/zeitlichen Zusammenhang und keine gute Personenbeschreibung einfach verdächtig. Insofern legitim.
Aber ja, die Polizei darf auch völlig willkürlich Personen kontrollieren/durchsuchen. Das ist kommt dann aber auf die länderspezifischen Regelungen zur Gefahrenabwehr an. Zum Beispiel im Rahmen der Schleierfahndung, gefährliche Orte etc. Ansonsten und zur Strafverfolgung (=stpo) nicht.
Klar darf die Polizei dich kontrollieren. In unmittelbarer Nähe hat sich deiner Angabe zufolge ein Überfall stattgefunden und da ist es durchaus gerechtfertigt ein Personenkontrolle durchzuführen.
Warum stellt man eigentlich immer alle Maßnahmen der Polizei infrage? Die Wissen sehr wohl was Sie dürfen und was nicht.
Wenn ich nichts zu verbergen haben, können die mich gerne kontrollieren.
Ist es. Denn es lag ein rechtfertigender Grund vor.
Und da Du ja mit dem Überfall nichts zu tun hattest, hattest Du sicher auch keine Probleme, dieser Durchsuchung zuzustimmen.
Wenn es eine gesetzliche Grundlage dafür gibt, ja. Zu suchen wäre eine entsprechende Rechtsgrundlage im Polizeirecht deines Bundeslandes.
Ich halte es hier aber für relativ wahrscheinlich, dass eine entsprechende Rechtsgrundlage dafür besteht.
Und wie kommst du zu der Annahme? Die Fragestellung gibt das nicht her.
Ja, dürfen sie!
Sie sind sogar dazu verpflichtet, in einer Gefahrenlage, Menschen zu kontrollieren um den besten Schutz für die Bevölkerung zu gewährleisten.
Nein, darf sie im Regelfall nicht.