Darf die Polizei abgeschleppt werden?

16 Antworten

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Nein, Polizei sowie Feuerwehr besitzen SOnderrechte.

PepsiMaster  12.01.2011, 20:03

richtig... gem. §35 StVO.

nur wenn das Polizeifahrzeug privat dort steht, wenn's im Einsatz ist nicht.

Wenn die Polizei "hoheitlich tätig" ist, darf sie Sonderrechte in Anspruch nehmen. Dazu gehört auch das Parken im Halteverbot. Es wäre ja auch ein Unding, müsste sich die Polizei erst einen Parkplatz suchen, um z.B. einen zu Fuß flüchtenden Straftäter zu verfolgen. Anders verhält es sich, wenn die Beamten sich eine Currywurst kaufen wollen. Wenn sie zu diesem Zweck im Halteverbot parken dann ist das eine Ordnungswidrigkeit wie bei jedem anderen Verkehrsteilnehmer auch. Mit Abschleppen ist das eine ganz andere Sache. Hier gilt der Grundsatz wer den Abschlepper bestellt, der bezahlt auch. Und wer will beurteilen warum ein Polizeifahrzeug im Halteverbot steht? Und bevor überhaupt ein Falschparker abgeschleppt wird, müssen einige Bedingungen erfüllt sein. Eine Einfahrt zuparken oder einfach nur im Halteverbot stehen reicht da bei weitem nicht aus.

Wenn sie im Einsatz war, nicht!

Nein die wird nicht abgeschleppt weil sie im Einsatz ist und nicht ers lange nach einem Parkplatz suchen kann. . Das Gleiche gilt für Feuerwehr, Notarzt und andere .