Darf der Vermieter Garagen in den mitgemiteten Garten bauen?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Vermieter gegen unseren Willen eine große Doppelgarage in den Garten bauen

Schaut in den Mietvertrag!

Habt Ihr das Haus mit Garten gemietet, darf er nicht.

Handelt es sich um ein Grundstück hinter dem Haus, dass Euch zur Nutzung als Garten überlassen wurde, darf das Grundstück jederzeit anders genutzt werden.

Wenn ihr den Garten gemietet habt, ist der Garten euer Individualraum. Dann müsst ihr das nicht hinnehmen.

Wenn der Garten in eurem Besitz ist, und das ist er, wenn ihr ihn mietet, dann darf er dort nichts bauen oder er bricht irgend einen Frieden und macht sich strafbar.

Im Mietvertrag steh nur, dass in die Pflege obliegt. Das ist ja eben unsere Frage mit dem Anspruch.

so einfach geht das nicht. denn der garten ist bestandteil eures mietvertrages,,