Darf der Sicherheitsdienst mich verletzen, wenn ich geklaut habe?
Ich hab geklaut und der hat mich geschubst, auf den Boden geworfen und an meinen Haaren gezogen. Darf er das?
11 Antworten
Hallo Nobody298,
das hat er sicher nicht einfach so gemacht. Du hast wahrscheinlich versucht wegzulaufen und er wollte dich festhalten , dabei ist es dann passiert. In gewisser Weise liegt die Verantwortung also bei dir, wärst du ganz normal stehen geblieben, wäre es nicht dazu gekommen.
LG Gloriosaa
Das Problem ist, dass du nicht alles erzählst.
Das hängt vom Einzelfall ab. A priori darf man das natürlich nicht. Es gibt aber grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten das zu rechtfertigen:
Notwehr:
Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Wichtig ist bei Notwehr, das der Angriff gegenwärtig ist und die Verteidigung erforderlich ist. Erforderlich heißt, es darf kein milderes wirksames Mittel zur Verfügung stehen. Notwehr kommt z.B. in Betracht wenn sie mit der Ware weglaufen und der Sicherheitsdienst daran hindert.
Jedermansrecht:
Wenn sie auf frischer Tat ertappt wurden, darf der Sicherheitsdienst sie festhalten. Wichtig ist, man muß bei der Tat ertappt worden sein. Ein Verdacht reicht nicht aus.
Sagen wir es mal so: Er darf dich auch unter Einsatz koerperlicher Gewalt an der Flucht hindern.
Nein, das darf er nicht. er darf dich höchstens daran hindern zu fliehen, bis die herbeigerufene Polizei eintrifft. Verletzen darf er dich dabei nicht. Wenn du dich allerdings wehrst, und im Gerangel ein paar Schrammen kriegst, dann kann das dein Pech sein.
Auch eine Verletzung ist möglich bei Notwehr gegen einen räuberischen Diebstahl. Niemand muss sich Unrecht gegenwehrlos gefallen lassen.