Darf der Kontrolleur mir beim Einsteigen eine Strafe geben?
Ich wurde eben beim einsteigen kontrolliert und mir wurde eine 60€ Strafe fürs Schwarzfahren gegeben. Als ich kontrolliert wurde ist der bus noch nicht mal losgefahren. Mir wurde gesagt wenn man keine Fahrkarte hat darf man nicht hinten einsteigen und nach vorne laufen sondern man muss direkt vorne einsteigen um die Karte zu kaufen. Davon wusste ich bis jetzt nichts. Ich wollte nur mal fragen ob das so geht, weil der Bus ja noch nicht losgefahren ist.
3 Antworten
Da würde ich in den Beförderungsvertrag schauen. Ich würde die 60€ nicht bezahlen und Einspruch erheben. Denn man kann im guten Glauben schon davon ausgehen, dass wenn der Bus blöd hält, msn es nicht mehr schafft außen rum zu gehen, bis der Bus wieder losfährt. Man muss sich dann aber ggf. auf ein Gerichtsverfahren einlassen.
zunächst wird der Verkehrsverbund den Einspruch ablehnen und versuchen über ein Inkasso das Geld einzutreiben. Da muss man dann hart bleiben. Dann kommt es zum Mahnverfahren und man bekommt am Ende einen Mahnbescheid vom Gericht, gegen den msn fristgerecht Einspruch einlegen muss. Wenn der Verkehrsbetrieb dann Geld haben will, müssen sie ein Gerichtsverfahren eröffnen.
Wenn man dann unterliegen, kommen halt hohe Kosten zusammen. In der Regel sind die Verkehrsbetriebe bei unklaren Fällen aber zurückhaltend mit Prozessen. Ein negatives Urteil kann nach hinten losgehen.
So gibt es ein Urteil, dass die 60€ bei jugendlichen generell unzulässige sind. Als Eltern kann man sich hier also völlig relaxt zurücklehnen und dem hilflosen Treiben der Verkehrsbetriebe zuschauen.
Ich kenne es so, dass es draußen dran steht, dass man hinten nur mit gültigem Ticket einsteigen darf.
Kann natürlich von Stadt zu Stadt verschieden sein, aber im Normalfall ist es schon so, dass man ohne Ticket vorne einsteigen muss.
Die Ausrede, dass man im Bus nach vorne laufen wollte, ist offensichtlich schon sehr alt und bekannt...