Darf der Kollege das überhaupt?

17 Antworten

Sicherlich war der Kollege in einer Notsituation, Kindergartenferien, Frau muss auch arbeiten, kein Babysitter aufzutreiben und keine andere Unterbringungsmöglichkeit o.ä.

Was macht man in so einer Lage? Kind mitnehmen oder krank machen oder einen Tag Urlaub opfern, notfalls unbezahlt. Da lobe ich mir doch den Mitarbeiter, der deswegen nicht krank macht. Gut gemeint, aber schlecht für den Betrieb und das Kind, das ist mir verständlich! Sicherheit geht vor, auf jeden Fall und ein störungsfreier Ablauf muss auch gesichert sein.

Ich würde mir trotz allem mehr familien-, bzw. kinderfreundlichere Betriebe wünschen. Wo die Eltern nicht überlegen müssen, wie mache ich es, wenn der Kindergarten zu hat oder Schulferien sind.

Mittlerweile gibt es ja schon viele Betriebe, hauptsächlich größere, mit vielen Mitarbeitern, die betriebseigene Kindergärten haben, deren Mtarbeiter deswegen auch weniger krank sind.

Sprich mit dem Chef, und gut ist. Möglich ist, in der Regel, was funktioniert. Das hat offenbar nicht funktioniert, also wird es in Zukunft auch nicht mehr möglich sein. Dass der reguläre Arbeitsablauf und die Arbeitssicherheit für alle Beteiligten an erster Stelle stehen, ist klar.

Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch darauf, sein Kind mit auf die Arbeit mitnehmen zu dürfen.

Im Notfall kann man seinen Arbeitgeber darum bitten, das Kind doch mit auf den Arbeitsplatz zu nehmen. Erteilt dieser die Zustimmung, muss man sich natürlich Gedanken darüber machen, wie man sein Kind während der Arbeit betreut, ohne dass der Arbeitsablauf gestört wird.

Wie sieht es mit Risiken, Gefahren und auch Beeinträchtigungen am Arbeitsplatz aus? Sind Aufsichtspflicht und Haftungserklärung geklärt, sodass der AG rechtlich sowie versicherungstechnisch abgesichert ist?

Alles Gute für dich!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin seit fast 40 Jahren Hebamme

Also ich finde es klasse wenn Betriebe mal die Kinder der Mitarbeite/innen einladen. Tolle Sache.

Aber ein Arbeitsplatz ist kein Kinderspielplatz, da bin ich ganz deiner Meinung. Alleine schon aus Sicherheitsgründen. Vor allem auch noch unabgesprochen ist dies ein Unding und könnte sogar eine fristlose Kündigung nach sich ziehen.

Eine Lagerhalle ist kein Spielplatz.

Da haben Kinder zur Betriebszeit absolut gar nichts verloren.

Der Lagermeister hätte eingreifen müssen und darauf bestehen, dass der Mitarbeiter sofort sein Kind einsackt und nach Hause (?) bringt.

Abgesehen davon, dass Arbeitsabläufe durch das Kind tw. massiv gestört werden können, ist allein aus Gründen der Unfallverhütung der Aufenthalt von Kindern in einer Lagerhalle nicht gestattet.