Darf der Arbeitgeber die Arbeitszeiten den Feiertagen anpassen?
Hallo, ich habe einen Minijob und arbeite immer an zwei festen Tagen zu einer festen Zeit in der Woche. Allerheiligen ist der einzige Feiertag, der auf meinen Arbeitstag fällt. Mein Chef möchte nun, dass ich die Arbeitszeit für den speziellen Tag verlege, da er nicht möchte, dass ich frei durch den Feiertag bekomme. Ich finde es irgendwie ziemlich dämlich, dass er dafür so einen Aufstand macht, es ist ja nur ein einziger Tag im ganzen Jahr. Wären es jetzt 5 Tage, würde ich es noch verstehen, aber für einen Tag empfinde ich es als fast schon gemein. Darf er überhaupt meine Arbeitszeit absichtlich so legen, sodass ich keine Feiertage mehr habe, obwohl er dadurch von meinen festen Arbeitstagen abweicht?
4 Antworten
Schau in deinen Vertrag.
Wenn darin feste Arbeitstage vereinbart sind, gelten die Tage.
Ist hingegen eine Arbeitszeit pro Woche vereinbart, kann das auf die verbleibenden Werktage verteilt werden.
Wenn feste Arbeitstage geregelt sind, dann kann dein AG nicht einseitig mal so eben diese ändern.
Für so einen würde ich niemals arbeiten.
Ist leider nicht immer so leicht den Job zu wechseln, vorallem in bestimmten Bereichen. Auf lange Sicht will ich definitiv nicht für den arbeiten...
Dafür kenne ich mich mit dem Minijob gesetz zu wenig aus. Angesichts der wenigen Stunden, die man als Minijob arbeiten kann, würde ich aber Ausnahmen, die das Ansinnen deines Chefs legal machen, nicht ausschließen. Würdest du statt 1 Tag pro Woche 8-10 h an 5 Tagen je 2 h arbeiten, darf er die 2 h meines Wissens nicht an einem anderen Tag arbeiten lassen.