Darf der Anhänger schwerer sein als das Fahrzeug

11 Antworten

Du schreibst dass Du CE hast, dann wäre es von Führerschein kein Problem. Bleibt ob es von der Zulassung her ein Problem gibt. Das erfährst Du anhand der Angaben in den Zulassungsbescheinigungen bezüglich zulässige Anhängelasten. Dabei geht es nicht wie beim Führerschein um zul Gesammtmasse beim Anhänger sondern tatsächliche Masse des Anhängers (der Anhänger wäre nicht 2700kg sondern nur 1710kg schwer).

Noch ein kleiner Beitrag zur Frage in der Überschrift. Es gibt noch eine Regelung die besagt dass das tatsächliche Gewicht des Anhängers auflaufgebremst nicht über dem zul Gesammtgewicht des Zugfahrzeugs liegen darf, bei durchgehenden Bremsanlagen darf das tatsächliche Gewicht des Anhängers das 1,5-fache des zul Gesammtgewichts des Zugfahrzeugs sein. Ein Anhänger darf also schwerer sein als das Zugfahrzeug, es sind aber die zul Anhängelasten des Zugfahrzeugs und ggf zul Zug-Gesammtmasse zu beachten.

den drei Vorgängern ist kaum noch etwas hinzuzufügen, außer, wenn Du Glück hast passiert nichts!

In den Papieren des Fahrzeugs steht, wie hoch die Anhängelast sein darf.

Mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B darfst du folgende Anhänger ziehen (aus § 6 Abs. 1 der Fahrerlaubnisverordnung):

Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt)

Da die zulässige Gesamtmasse des Anhängers ( 2700 kg ) über der Leermasse des Zugfahrzeuges ( 1400 kg ) liegt, darfst du diesen Anhänger nicht mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B ziehen. Du benötigst mindestens die Klasse BE.

Solltest du die Fahrerlaubnis BE haben (oder eine andere, die die Klasse BE einschließt), dann darfst du diesen Anhänger aus fahrerlaubnisrechtlicher Sicht ziehen.

Dann musst du allerdings noch überprüfen, ob du den Anhänger auch aus zulassungsrechtlicher Sicht ziehen darfst, ob also die in den Fahrzeugpapieren des Zugfahrzeuges angegebenen Massen und Lasten nicht überschritten werden.

JotEs  09.12.2012, 18:04

Ergänzung:

Bei 2 % bis 5 % Überschreitung der zulässigen Achslast, des zulässigen Gesamtgewichts oder der zulässigen Anhängerlast: 30 Euro Verwarnungsgeld,

bei mehr als 5 % Überschreitung mindestens 80 Euro Bußgeld (zzgl. Gebühren) und 1 Punkt,

bei mehr als 20 % Überschreitung mindestens 190 Euro Bußgeld ( zzgl. Gebühren) und 3 Punkte

bei mehr als 30 % Überschreitung 380 Euro Bußgeld (zzgl. Gebühren) und 3 Punkte. (Das ist das Regelhöchstbußgeld.)

Für Fahranfänger auf Probe handelt es sich in allen Fällen um weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen ("B-Verstöße").

Nein da du scon die zulässige Anhängelast überschreitest ! Fahrverbot und Geldstrafe mit Punkten ! Das lohn sich nicht ! Besser ein geeignetes Zugfahrzeug mieten Lg

JotEs  09.12.2012, 18:09

Nein da du scon die zulässige Anhängelast überschreitest

Woher weißt du das?

Fahrverbot und Geldstrafe mit Punkten !

Ein Fahrverbot ist hierfür nicht vorgesehen.
Und da es sich nicht um eine Straftat sondern um eine Ordnungswidrigkeit handelt, wird es auch nicht zu einer Geldstrafe sondern höchstens zu einer Geldbuße kommen (bei geringfügigen Überschreitungen bis 5 % sogar lediglich zu einem Verwarnungsgeld).