Denkfehler Gesamtgewicht?

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Da ist bestimmt ein Fehler dein Auto hat eine zulässige Gesamtmasse von 1449 Kg ? und darf einen Anhänger von 1400 Kg ziehen? Dann wäre das richtig 2849 Kg darfst du fahren als Zug mit Klasse B.

Nur das zul. Gesamstgewicht zählt. bitte prüfen. Nicht das Tatsächliche.Und das Leergewicht vom PKW?

Crack  03.06.2016, 10:35

Nur das zul. Gesamstgewicht zählt. bitte prüfen. Nicht das Tatsächliche.

So ist es.

Sirius66 
Fragesteller
 03.06.2016, 15:38
@Crack


Das Problem ist, daß ich diesen Fahrzeugschein nicht richtig lesen kann. Hier gibt es kein zul Gesamtgewicht .... ich weiß nicht, was gilt ...

F1 Technisch zugelassene Gesamtmasse in kg


Auto1960 - Hänger 1200 (Ablastung ohne technische Änderung. Damals war es ein anders Auto, der jetzige geht 1500 - könnte man wieder auflasten)

G Leermasse: Auto 1449 - Hänger 560

Q1 technisch zugelassene Anhängelast gebremst: Auto 1400 (ungebremst 600), Hänger natürlich -

Pferd wie gesagt ca 400 - aber wenn das nicht mitzählt - was mich eh sehr wundert ...

Gruß S.




Sirius66 
Fragesteller
 03.06.2016, 15:46
@Sirius66

Ach doch - jetzt hab ich´s, glaub ich ...

Sie darf 3,5t ziehen - ZULÄSSIGE Kombination technisch insgesamt: Auto 1960 + Hänger 1200 = 3160

Da der Hänger leer 560 wiegt und das Pferd ca 400 ist er also nicht zu schwer für das Auto, denn es darf 1400 gebremst ziehen.

Insgesamt kommt sie nicht über 3500, also noch innerhalb der Erlaubnis entsprechend FS Klasse B

Gruß S.

Miete187  03.06.2016, 15:56
@Sirius66

Ja das geht 1960 Kg+1200 Kg Gesamtmassen= 3160 Kg

Auflasten geht nicht auf 1500Kg weil dann der Hänger schwerer ist als die Leermasse des PKW 1449 Kg.

Sirius66 
Fragesteller
 03.06.2016, 18:55
@Miete187

Ja genau - jetzt habe ich es verstanden!

Vielen Dank euch allen - ich bin halt eine Frau über 50 und noch dazu blond ;)

Gruß S.

Crack  03.06.2016, 21:59
@Miete187

Auflasten geht nicht auf 1500Kg weil dann der Hänger schwerer ist als die Leermasse des PKW 1449 Kg.

Das ist auch völlig egal.
Diese Regelung existiert nicht mehr.

Miete187  04.06.2016, 08:10
@Crack

Für die Klasse B schon. Erst bei BE gilt das 1,5 Fache. Stand 04/2016

Bei einem ZGG des Zugfahrzeuges darfst Du sicher keine 1,4 to ziehen. Da solltest Du nochmal in die Papiere schauen.

Du darfst mit Klasse b ein FAhrzeug bis 3,5 to zGG führen mit 750 Kg zGG Anhänger, oder einen schwereren Anhänger, wenn die zGG von Auto und Anhänger 3,5 to nicht überschreiten.

holgerholger  03.06.2016, 10:14

Bei einem zGG der Kombination über 3500 Kg brauchst Du entweder den B mit Schlüsselzahl 96 (bis 4250 kg ZGG) oder BE ( dann bis 3500 Kg Anhänger zGG und 7000 Kg GesamtzGG)

Maßgeblich ist nicht was die Pferde/das Auto tatsächlich wiegen sondern die zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug plus Angänger. Das steht in den jeweiligen Fahrzeugscheinen. Diese Summe darf 3,5 Tonnen nicht überschreiten.


Bitte nicht tatsächliches Gewicht und zul. Gesamtgewicht verwechseln. Pferdehänger sind mit B eigentlich nicht zu fahren. Ein kleiner hat alleine schon leicht 2.5t zul Gesamtgewicht. Und nur das zählt. Ist egal was du wirklich auf der Waage hast.

Die Klasse B genügte für das Mitführen eines Anhängers über 750 kg nur dann, wenn die zulässige Gesamtmasse (zGM) der Kombination (Zugfahrzeug und Anhänger) nicht mehr als 3.500 kg beträgt
und die zGM des Anhängers nicht das Leergewicht des Zugfahrzeuges überstieg. 

Der volle Hänger darf nicht schwerer sein wie das Zugfahrzeug auch bei Klasse BE 

Für schwere Anhänger war die Klasse B 96 erforderlich.bis zGM 4250 Kilo .

Darüber ist die Klasse C1E erforderlich .

Mit der Neuregelung 2013 wurde der Umfang der Klasse BE auf 3.500 kg zGM des Anhängers oder Sattelanhängers beschränkt.

Sirius66 
Fragesteller
 01.08.2016, 17:26

... Falsch gelesen - dacht, der Beitrag ist neu ...