Darf das Jobcenter mir einen Betreuer verordnen?
Wir hatten vorhin ein Gespräch. Ich kann zum wiederholten Male nicht zu einem Termin beim Jobcenter erscheinen. Beim ersten Mal hatte ich Ende des Monats kein Geld, beim zweiten Mal war ich ohne Anmeldung nicht in der Nähe und dieses Mal habe ich Anfang des Monats kein Geld.
Ich müsste mit dem Bus zum Jobcenter fahren, kann aber das Geld nicht aufbringen.
Jetzt haben eine Bekannte und ich uns so gedacht, dass das Jobcenter mir wahrscheinlich deshalb mein Geld nur noch wöchentlich auszahlt, was aber nicht möglich ist, da ich einen fasten Wohnsitz und keinen Betreuer habe.
Darf das Jobcenter jetzt vor Gericht gehen, damit ich einen Betreuer bekomme?
Dazu muss ich sagen, dass das Jobcenter weiß, dass ich dieses Jahr schon zweimal in einer psychiatrischen Klinik war.
Dazu muss ich sagen, dass das Jobcenter weiß, dass ich dieses Jahr schon zweimal in einer psychiatrischen Klinik war.
10 Antworten
Ich müsste mit dem Bus zum Jobcenter fahren, kann aber das Geld nicht aufbringen.
Es gilt der Grundsatz wer die Musik bestellt muss sie auch bezahlen. Wenn das Jobcenter also was von dir möchte (per Verwaltungsakt mit Rechtsfolgebelehrung) haben sie auch die entstandenen kosten zu erstatten. Du hast Anspruch auf Fahtkostenerstattung nach § 309 SGB 3 abs. 4
(4) Die notwendigen Reisekosten, die der meldepflichtigen Person und einer erforderlichen Begleitperson aus Anlaß der Meldung entstehen, können auf Antrag übernommen werden, soweit sie nicht bereits nach anderen Vorschriften oder auf Grund anderer Vorschriften dieses Buches übernommen werden können.
Dort steht zwar nur das Wort "können" allerdings wurde der Ermessensspielraum auf 0 Reduziert (Urteil B 14/7b AS 50/06 R). Das Jobcenter muss die kosten also erstatten und sie dürfen auch keine Bagatellgrenze setzen.
Um es einfach auszudrücken: Stelle einfach direkt beim Termin einen Antrag auf Fahrtkostenerstattung. Der Sachbearbeiter gibt dir dann 2 Tickets und gut ist. Eventuell überweisen sie dir auch was aufs konto. Du kannst den Antrag auch selber vor dem Termin per FAX mit Sendebericht beim Jobcenter einreichen. Wichtig ist die Fahrkarten nicht wegzuwerfen manchmal möchte das Jobcenter sie sehen als nachweis.
So nun zum Thema betreuung:
Jeder kann vor Gericht eine betreuung beantragen für dich. Sogar dein Nachbar oder sogar eine komplett fremde Person kann das. Man kann einen betreuer zwar ablehnen aber in bestimmten Fällen kann das Gericht einen auch einen betreuer aufzwingen.
Deshalb solltest du mit einer Patientenverfügung (legt fest welche medizinischen Maßnahmen getroffen werden dürfen) mit integrierter Vorsorgevollmacht (so bestimmst DU wer im Falle eines Falles dein betreuer wird) vorsorgen so kann dir das Gericht keinen gesetzlichen Betreuer aufzwingen wenn du das nicht möchtest.
Übrigens das Jobcenter könnte auch ohne betreuung das Geld nur stückchenweise ausbezahlen.
Oder sie Sanktionieren einfach.
ALG 2 wird grundsätzlich monatlich im Voraus gezahlt und i.d.R. als Banküberweisung.
Warum teilst Du Dir Deine Kohle nicht besser ein?
Darf das Jobcenter jetzt vor Gericht gehen, damit ich einen Betreuer bekomme?
Das Jobcenter "darf" grundsätzlich vieles. Ob es damit am Ende immer durchkommt, ist eine andere Frage.
Ob jede/r eine Betreuung beantragen kann, ist mir nicht bekannt Ja. Falls Ja, dann kann auch das Jobcenter einen solchen Antrag stellen.
Ich glaube aber nicht, daß es das tun wird.
Sehr wahrscheinlich wird es Dich ggf. sanktionieren oder schlimmstenfalls die Leistungen entziehen.
Eine amtsätzliche Begutachtung halte ich ggf. auch noch für möglich.
Nein können sie nicht sie haben keinerlei rechte über dich und das Jobcentern ist nicht dein bertereuer oder dein Erziehungsberechtigter!
Wen man kein Geld hat Dan läuft man eben dahin zu einen Termin! Den soweit ist das ja auch nicht weg!
Auch das mit dem wöchentlich ist nicht normal! Halte dich an die regeln und dan wird das da besser wen du es nicht tust lehne die einfach deinen nächsten antrag ab das dürfen sie und du bist alles an Geld los!
Wiso ist es nicht machbar das du dir ein Sozialticket geben lässt und die marke für ca 40€ kaufst! Auch wen du zu einem Termin musst muss das amt deine Fahrtkosten bezahlen! Und zwar wen du da bist!
Woher willst du wissen, wie weit sein JC weg ist? Bei den Optionskommunen die für Landkreise zuständig sind befindet sich in der Regel nur ein JC irgendwo. Bei uns beispielsweise liegt dieses für den gesamten LK in einer 30km entfernten Stadt. Diese Stadt hat ihr eigenes JC. Da ist nicht einfach mal so hinlaufen.
Es gibt auch nicht überall Sozialtickets.
Gibt halt pro verpasstem Termin mit Zwangsrinladung 10% Sanktion für 3 Monate. Aber nur maximal 30% Sanktionen gleichzeitig.
Irgendwann musst du aber mal mit Beistand und Ausweis zur Lebendmeldung, da die Leistungen vorläufig eingestellt werden (könnte ja sein, dass du tot oder untergetaucht bist). Das ist Willkür, ob und wann der entsprechende Brief kommt.
Eine wöchentliche Auszahlung gibt es nicht bei festem Wohnsitz. Und auch sonst kann nicht viel passieren (außer der Leistungseinstellung bis du zur Lebenmeldung hingehst).
Darf das Jobcenter jetzt vor Gericht gehen, damit ich einen Betreuer bekomme?
Das Jobcenter darf- wie jeder andere- beim zuständigen Amtsgericht eine Betreuung anregen.
Dann wird geprüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Dazu sind u.a. ein Gutachten und eine Anhörung notwendig.