Darf das Jobcenter die Leistungen komplett einstellen?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

gesetzlich gesehen ist eine 100% - Sanktion möglich, siehe §31a des 2. Sozialgesetzbuch.

Das die Lebensmittelgutscheine ihm nicht ausreichen & es andere laufende Kosten gibt, ist nicht unbedingt das Problem des Jobcenters.

Wobei diese Sanktion ja nicht plötzlich & unerwartet eintritt, sondern das Ergebnis mehrerer Pflichtverletzungen ist. Spätestens wenn so etwas im Raum steht, sollte man als Leistungsempfänger gewarnt sein & die Konsequenzen bedenken.

zum Thema Widerspruch:

wie erfolgsversprechend ein Widerspruch ist, hängt ganz von den eigenen Argumenten & den Pflichtverletzungen ab, warum die Sanktion eingetreten ist.

Wenn man nachweislich Mist gebaut hat, dann hilft meistens auch kein Widerspruch.

... nein, natürlich nicht, sie müssen, so jedenfalls die gesetzlichen Vorgaben. Warum sonst sollte sie so etwas umsetzen????

Warum hält er sich nicht einfach an die Regeln .. dan kommt es gar nicht zu Sanktionen und Handy, Internet etc. sind nunmal nicht lebenswichtig ...

und das Jobcenter ist auch nicht da um die Schulden zu zahlen ...

Widerspruch kann man immer einlegen, ob man Recht bekommt ist eine andere Sache

Wenn das Jobcenter Sanktionen verhängt, dann hat er sich nicht an die Vorgaben gehalten oder hat sie nicht eingehalten. Da kannst du nichts machen ausser in Zukunft machen was die wollen.

Das ist durchaus rechtens, wenn er sich nicht an die Regeln und damit die Sanktionen provoziert hat.