Darf das Fernsehen das?
Meine Tochter war im lokalen Nachrichtensender für unsere Stadt + Umgebung ( laut Internet etwa 100.000 Zuschauer ) zu sehen und sogar in der Schule darauf angesprochen warum sie da gewesen ist was sie da gemacht hat
Ist sowas nicht Privatsphäre das man sie öffentlich zur Schau stellt ? Sie wurde ja nicht gefragt sondern war eindeutig zu sehen im Hintergrund.
Ich hatte sowas ähnliches vor paar Jahren selber auch mal und habe mich geärgert das man mich gesehen hat, auch in der Lokalzeit, und wurde auch darauf angesprochen bei der Arbeit das sie mich im Fernsehen gesehen haben.
8 Antworten
Personen im Hintergrund, die nicht das eigentliche Hauptmotiv darstellen, müssen nicht um Erlaubnis zur Veröffentlichung gefragt werden. Sie dürfen aber aktiv der Veröffentlichung widersprechen, wenn sie mitbekommen, dass sie wohl im Bild sind.
Du darfst auch den Eiffelturm oder das Brandenburger Tor oder einen Freund vor einem Gebäude fotografieren und das Bild dann veröffentlichen, ohne die weiteren Personen auf dem Bild im Hintergrund um Erlaubnis zu fragen.
Ich weiß. Das ist immer ein schönes Beispiel dafür, dass es Einschränkungen geben kann, die man nicht direkt so sieht.
Wohlgemerkt, Du darfst den Eiffelturm zu jeder Tages- und Nachtzeit fotografieren. Du darfst nur Aufnahmen bei Nachtbeleuchtung nicht ohne Genehmigung veröffentlichen.
Die Zuschauer einer öffentlichen Veranstaltung dürfen im TV gezeigt werden, denn hier findet keine Zurschaustellung statt. Wer das nicht möchte, der muss auch als Elternteil dafür sorgen, dass das Kindlein von allen öffentlichen veranstaltungen fern gehalten wird. Dein Problem, nicht eines des Veranstalters.
Und... welche schlimmen Auswirkungen wird das nun haben, dass man dein Kind im TV gesehen hat? Sind schon böse Zuschriften eingegangen? Erzähl mal....
welche schlimmen Auswirkungen wird das nun haben, dass man dein Kind im TV gesehen hat?
...vor allem in einer Nachrichtensendung! 🤷♂️
Deine Tochter war in dieser Aufnahme nur "Beiwerk", bewegte sich im öffentlichen Raum und es bei Aufnahmen von solchen Bewegtbilder (Film/Video) keinerlei Zustimmung jeder einzelnen Person bedarf. Etwas anderes wäre es, wenn deine Tochter nicht nur zufällig im Bild gewesen oder kurz durch das Bild gelaufen wäre, sondern selber das Hauptmotiv der Aufnahme war.
Im Rahmen journalistischer Tätigkeit sind aber auch solche Aufnahmen zulässig, sofern es sich um keine Lebensräume handelt, die besonders geschützt sind. Dazu zählt unter anderem die eigne Wohnung. Es gibt noch weitere Vorgaben und Regeln, die sind hier aber für deine Fragestellung nicht relevant. Daher kurz und knapp - die Aufnahmen entstanden im öffentlich Raum und im Rahmen journalistischer Tätigkeit.
Sie hätte direkt bei der Aufnahme widersprechen müssen. Im übrigen gilt das nicht bei Gruppen von mehr als 10 Personen.
Nein so viele waren das nicht, 2 - 3 Personen eindeutig zu sehen
Das ist eben keine Privatsphäre.
Die Schule ist ein öffentlicher Ort, da ist das leider nicht zu vermeiden.
LG
nicht in der Schule gefilmt sondern da darauf angesprochen
Sie war vor einem Einkaufszentrum es wurde über die gestiegenen Lebensmittelpreise berichtet
Also noch weniger abgegrenzt. "Vor einem Einkaufszentrum" ist ein öffentlicher Ort und alle die nicht gefilmt werden wollen, können sich ja weg drehen, wenn sie eine Kamera erblicken. Und wenn du deine Tochter nicht 24/t beaufsichtigst oder mit einer Tarnkappe ausstattest, dann musst du eben damit rechnen, dass sie als Zuschauer irgendwo in einer Menge auch zu sehen ist - so ist es eben, und das Recht wirst du nicht ändern, zum Glück.
Na das kommt eindeutig auf die Tageszeit an.
Die Lichstinstallation steht unter Urheberrecht und darf nicht fotografiert werden.
(Frag nicht nach Logik! Ich verstehe es auch nicht!)