Darf Chef einfach bestimmen?
Wenn im Arbeitsvertrag der Ort steht an dem Ich arbeiten soll, dann kann der Chef doch nicht einfach herkommen und sagen, daß Ich ab sofort 3x die Woche in einem anderen Büro arbeiten soll, daß zudem 2 Stunden (einfach) von mir entfernt ist, oder?
Vereinbart war (sogar schriftlich), dass das andere Büro 2x die Woche dort besetzt sein muss.
Zudem stellt sich die Frage, ob die Fahrten als Überstunden angegeben werden dürfen da es ja immerhin 12 Stunden in der Woche reine Fahrstunden sind.
Wer kann da Auskunft geben?
Der nächste Schritt wäre der Rechtsanwalt.
Wo wurde das mit 2x pro Woche anderes Büro besetzt vereinbart? In deinem Arbeitsvertrag? Wenn ja, wie genau ist dann Klausel dazu? Wenn nein, wo steht das?
Als das neue Büro eröffnet hat, wurde eine schriftliche Zusatzvereinbarung getroffen die besagt, dass das Büro an 2 bestimmten Tagen besetzt sein muss.
5 Antworten
Es kommt auf die Tätigkeitsbeschreibung an. Bei einem Fahrer ist es denkbar, dass dieser an verschiedenen Orten eingesetzt wird.
Er kann Dich auch an andere Orte beordern, wenn die Fahrt dorthin in der Arbeitszeit bewältigt wird. Es geht allerdings nicht, Dich dorthin zu senden und die zusätzliche Fahrtzeit soll dann in Deiner Freizeit bewältigt werden - zumindest nicht, wenn der Arbeitsort im Vertrag festgelegt wurde.
Es ist ein Job im Büro. Es wurde ein zweites eröffnet aber wie schon erwähnt ist es 2 Stunden entfernt.
"Vereinbart war (sogar schriftlich), dass das andere Büro 2x die Woche dort besetzt sein muss."
Ergo steht schon im Arbeitsvertrag, das du 2x die Woche am anderen Standort eingesetzt werden kannst.
Verträge sind einzuhalten. 2x die Woche kann er dich also dort hin schicken aber nicht 3x.
Die Fahrzeit ist Arbeitszeit, wenn du von deiner anderen Arbeitsstätte dort hin fährst. Fährst du von zuhause aus dort hin, dann ist das Arbeitweg und keine Arbeitszeit. Und diese wird dir auch nicht extra vergüttet, denn der ort ist im Vertrag als 2. Arbeitsstätte angegeben an der du Arbeiten musst und du hast das so unterschrieben.
Also wenn du einen vertraglich geregelten Arbeitsort hast gilt das auch.
Wenn du dich aus "Kulanz" auf den anderen Standort einlässt ist die erhöhte Fahrzeit ntürlich zu vergüten.
Der Arbeitsort ist im Arbeitsvertrag angegeben. Wenn Du an einen anderen Ort geschickt wirst, ist das eine Dienstreise. Reisezeit, Reisekosten und Verpflegungsmehraufwendungen sind zu erstatten.
Aber es gibt da eine Frist. Ab einer gewissen Zeit, die ich nicht genau im Kopf habe, gilt es als neuer Arbeitsort. Wenn Du aber immer wieder in Deinem bisherigen Standort arbeitest, läuft, soweit ich weiß, die Frist immer wieder von vorne los.
Schau noch mal genau, was wortwörtlich in deinem Arbeitsvertrag steht!
Wenn da neben dem 'eigentlichen' Einsatzort noch erwähnt wird, dass du bei Bedarf andernorts eingesetzt werden kannst, macht der Chef hier nur von seinem Weisungsrecht (§ 106 GewO) Gebrauch.