Darf beim Schach der König dem gegnerischen Turm ausgesetzt werden, wenn dieser an seinen eigenen König gefesselt ist und dadurch nicht schlagen kann?

6 Antworten

Neben gewöhnlichen Angriffen (Bedrohung einer gegnerischen Figur durch potentiell mögliches Schlagen im nächsten Zug) und tatsächlichem Schlagen eines (gegnerischen) Steines gibt es in dieser Hinsicht bzgl. des Königs nochmals ein paar extrem wichtige Regelbesonderheiten.

Oberster Grundsatz:

Der König verlässt NIEMALS das Schachbrett. Er kann/darf nicht geschlagen werden!

Ebenso EXTREM wichtig ist das Schach(gebot) und wie damit verfahren werden muss:

Wird der König durch eine gegnerische Figur bedroht (so dass er im nächsten Zug des Gegners geschlagen werden könnte), so ist er verpflichtet, sich diesem Angriff zu entziehen. Man sagt, es liegt ein "Schachgebot" vor oder der König "steht im Schach" wenn so eine Situation vorliegt. Es gibt für diese Situation keine relativierenden Einschränkungen! Die Schach-Situation ist unmittelbar und als solche muss diese abgewehrt werden - und es ist völlig unerheblich, dass der Turm (in deiner Frage) eigentlich garnicht schlagen könnte(!), da das Schlagen des Königs in der Praxis garnicht geschieht. Alleine die Bedrohung (Schachgebot) ist hier von Relevanz.

Das zu deiner eigentlichen Frage, darüberhinaus noch ein paar weitere Anmerkungen zu der Situation rund um das Schachgebot:

Der angegriffene (im Schach stehende) König muss sich in irgendeiner Form verteidigen resp. sich dem Schachgebot/Angriff entziehen. Drei Möglichkeiten müssen dafür überprüft werden: (1) Flucht. Der König verlässt das Feld auf dem er gerade bedroht wird und zieht auf ein unbedrohtes Feld. (2) Ein anderer eigener Stein wird in die Bedrohungslinie gezogen, so dass letzterer Stein den Angriff abwehrt. (3) Der angreifende/schachgebende Stein des Gegners wird geschlagen und somit dem Schachgebot Rechnung getragen.

Unmittelbar aus diesem Gebot, ein Schach abzuwehren ergibt sich (völlig logisch) die Regel, dass der König auch nicht aktiv sich in ein Schach hineinbegeben darf!

Diese 3 Möglichkeiten müssen im Falle einer Reklamation eines Schachmatts immer geprüft werden. Wird der Schiedsrichter gerufen, da ein Spieler seinen Sieg reklamiert (in reinen Privatpartien müssen das die beiden Spieler gemeinsam tun ohne ggf. Hilfe eines Dritten), so wird das Matt im Grunde durch prüfen der 3 Abwehrmöglichkeiten festgestellt. Selbstredend muss noch geschaut werden, ob darüberhinaus ein Regelverstoss vorliegt, z. B. der andere König ebenso im Schach steht (und ganz trivial: Es muss natürlich darauf geachtet werden, dass überhaupt ein Schachgebot vorliegt; denn dann muss ggf. eine mögliche Pattstellung geprüft werden).

Praktische Fragen zur Anwendung und bei Verstößen gegen diese Regeln:

König steht im Schach. Der Gegner bemerkt es nicht (oder ignoriert es sonstwie, evtl. sogar absichtlich) und zieht etwas anderes. In dem Fall kann der Gegnerzug nicht ausgeführt werden. Man macht den Gegner dann (freundlich) auf sein Misgeschick aufmerksam und fordert ihn auf, anstelledessen einen anderen Zug zun machen (welcher das Schachgebot berücksichtigt). Selbstredend erfordert das Ganze, dass man es überhaupt bemerkt! Anfänger stehen schon mal wechselseitig jeweils im Schach und sind so fröhlich mit anderen Dingen auf dem Brett beschäftigt, dass das quasi untergeht. Dies sollte sich mit Fortschritt bei den Fähigkeiten im Schachspiel stetig bessern und bald nicht mehr vorkommen.

Entdeckt man trotzdem unverhofft eine solche Sitaution (längere Zeit bereits übersehenes Schach o. ä. Regelverstoss), dann muss die Partie - so gut es eben geht - rekonstruiert werden bis zur letzten regulären Stellung (Tipp: Stellung notieren/fotografieren und Zug-für-Zug den jeweils letzten Zug zurücknehmen, also quasi rückwärtsspielen).

Das ist halt kein Echtzeit-Game, sondern rundenbasiert. Wenn du es so auslegsten wolltest, dass diese Art von Zug möglich wäre ... dann müsste man auch analog erlauben, dass in nächsten Zug der Turm deinen König schlägt - und das Spiel zu Ende wäre, bevor du dann seinen König auch schlagen kannst. Unabhängig von Entfernung usw.

Macht da - vorm Hintergrund der Rundenbasiertheit - schon Sinn, dass der König sich da nicht ins Schach stellen darf, auch wenn der Turm gefesselt ist.

NEIN. Es verstößt gegen die Regeln, den eigenen König ins Schach zu setzen.

Man kann die Abweichung von der Regel zulassen, dann wird der König eben geschlagen und das Spiel ist zu Ende. Der gegnerische König kann dann nicht mehr geschlagen werden, weil das Spiel zu Ende ist.

Nein. Der König darf niemals dem Angriff eines gegnerischen Steines ausgesetzt bleiben, sondern muss einen solchen Angriff unmittelbar im nächsten Zug abwehren.

Mit besten Grüßen

gregor443

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

eine eigne Figur ist gefesselt, wenn ein wegziehen dieser zum schach des eigenen königs führt. man darf sich nicht selber ins schach setzen

Bild zum Beitrag

hier an dem Beispiel Schwarz ist dran: Der Turm kann nicht bewegt werden und auch nicht den Weißen König ins Schach setzen, da nun der eigne König im Schach steht. theoretisch könnte der schwarze König dann im nächsten Zug geschlagen werden. Praktisch ist es ein einfach Ungültiger Zug

 - (Brettspiel, Schach)