Darf Arbeitgeber mich nach Hause schicken,wenn nichts zu tun ist?

6 Antworten

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Deine Chefin darf Dich schon nach Hause schicken. Sie muss Dich aber auch dann bezahlen und das ohne Urlaubs- oder Überstundenabzug.

Wenn Deine Chefin Dir keine Arbeit gibt, obwohl Du Deine Arbeitskraft anbietest, befindet sie sich nach § 615 BGB in Annahmeverzug. Sie muss Dich dann so bezahlen als hättest Du gearbeitet. Diese Stunden dürfen keine Minusstunden ergeben und sie müssen auch nicht nachgearbeitet werden.

Das Betriebsrisiko trägt der AG und nicht der AN. Wichtig ist aber, dass Du deutlich sagst, dass Du arbeiten möchtest.

Hexle2  08.07.2013, 16:12

Danke für*s Sternchen

Natürlich darf Sie das.

Wobei ich nicht weiß ob dein restlicher Arbeitstag dann noch bezahlt ist...

Nein, darf und wird sie nicht. Du hast einen Arbeitsvertrag, in dem geregelt wird, das du soundsoviel Stunden an deiner Arbeitsstelle zu sein hast.

Auch das "Däumchendrehen" gehört zur Arbeitszeit und die hast du zu erbringen (nennt sich kurioserweise "Arbeitsschuld").

Wirst du früher nach Hause geschickt, so ist die Differenz von deinem Arbeitszeitkonto abzuziehen.

Nein, darf sie nicht, außer sie zahlt dir für diese Zeit trotzdem deinen Lohn weiter. Du kannst ja nichts dafür, dass nichts zu tun ist. Das ist einfach ein Unternehmensrisiko und kann nicht auf die Arbeitnehmer umgewälzt werden.

Eigentlich nicht. Es gilt jedoch abzuwägen, welche Auswirkungen eine Ablehnung deinerseits haben könnte!