Dachfenster genehmigungspflichtig?
Hallo!
Wir möchten in unserem Dach ein weiteres Dachfenster einziehen lassen. Jetzt ist es aber so, dass unsere DHH ziemlich nah am Nachbargrundstück steht, und von unserer Hauswand bis zur Hauswand des Nachbarn ggü. sind es vielleicht 6m. Auch könnten wir quasi direkt wunderbar vom Dachfenster in den Garten des Nachbarn schauen (was wir aber durch das bestehende Fenster auch schon können, sowie durch das angrenzende Esszimmerfenster).
Müssen wir uns das auf einem Amt (Bauamt) genehmigen lassen? Oder brauchen wir gar das Einverständnis der Nachbarn (deren Privatspähre wir mit dem Dachfenster wohl weiter reduzieren würden)?
Btw: Wir leben in Baden-Würrtemberg.
Danke & Grüße
3 Antworten
das bestehende Fenste
Wenn da schon ein ist, braucht man nix
Für alles andere würde ich nachfragen. Wird das abgelehnt wars das dann. Baut man schwarz, bekommt man eine Strafe und kann es behalten (oft). Die schwäbische Art zu bauen.
die des nachbarn keinesfalls
eine baugenehmigung kann sein
ich brauchte eine, weil ich ein gottverdammtes schild an die hauswand angebracht hatte
Das sagt dir die örtliche Baubehörde.