Cinemaxx Nebenjob unter 18?
Hallo,
ich bin 15 Jahre alt und suche einen Minijob.
Auf der Cinemaxx-Seite gibt es Informationen über Minijobs sowie ein Formular zur Bewerbung.
Meine Frage ist, ob ich mit 15 schon an der Kasse, dem Einlass oder den Gastronomie-Ständen arbeiten kann.
In diesem Formular gibt es als Beruf auch ,,Schüler", scheint also irgendwie vorgesehen zu sein...
Wie ist das mit Supermärkten und Einräumen von Regalen oder Kasse bedienen?
5 Antworten
Theoretisch könntest du in den Nachmittagen arbeiten, aber eben auch nur dann.
Fraglich, ob die dich dafür einstellen.
In der Regel nehmen Kinos erst ab 18 Jahre, da sie ansonsten im Einsatz zu große Einschränkungen haben.
Nein - das kannst Du als 15-jähriger Vollzeitschüler allein schon von den Arbeitszeiten her nicht.
Wenn du zwar vom Alter her "Jugendlicher" bist, aber noch zur Schule gehen musst (Schulpflicht!), dann gilt für dich grundsätzlich der Abschnitt "Kinder"
Neben dem Jugendarbeitsschutzgesetz gilt für Kinder zusätzlich die Kinderarbeitsschutzverordnung.
https://www.gesetze-im-internet.de/kindarbschv/__2.html
Hier ist genau geregelt, welchen Tätigkeiten du nachgehen darfst, um dein Taschengeld aufzubessern. Dazu gehören:
- Austragen von Zeitungen, Zeitschriften, Anzeigenblättern und Werbeprospekten
- Im privaten Rahmen (also für Nachbarn zum Beispiel, aber nicht für irgendwelche Firmen!): Tätigkeiten in Haushalt und Garten, Botengänge, Betreuung von Kindern oder Haustieren, Nachhilfeunterricht oder als Einkaufshilfe
- Arbeiten auf Veranstaltungen in deiner Gemeinde oder in deinem Sportverein
Weiterer Suchbegriff : Ratgeber/Detail/Jugendarbeitsschutzgesetz
https://www.arbeitsschutzgesetz.org/jarbschg/arbeitszeit/
Die gesetzliche Nachtruhe
Das Jugendarbeitsschutzgesetz präzisiert die Arbeitszeit auch in Bezug auf die eigentliche Tageszeit, auf welche diese gelegt wird.
So besteht der Gesetzesgrundsatz, dass Jugendliche ausschließlich zwischen 6 und 20 Uhr Arbeit verrichten dürfen
achso ja, das ist mir klar, ist eben die Frage ob die das dafür machen
wie andere ja auch schon geschrieben haben
So ist gestattet, dass junge Arbeitnehmer in Einrichtungen des Gaststätten- und Schaustellergewerbes bis 22 Uhr beschäftigt sind. In mehrschichtigen Betrieben darf sogar bis 23 Uhr gearbeitet werden
Zählt das in meinem Fall auch? (Quelle dein Link)
Geeignet für
eine regelmäßige Beschäftigung (im gewerblichen Bereich, also für Firmen, Geschäfte etc.),
"regelmäßig" bedeutet z.B. einmal pro Woche
Voraussetzung
Der durchschnittliche Monatsverdienst innerhalb von 12 Monaten darf nicht höher als 450 Euro sein. Das heißt, du kannst auch mal 480 Euro in einem Monat verdienen, wenn du im anderen 420 Euro verdienst.
Vorteil
Du musst keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen, außer anteilig 3,7 Prozent Rentenversicherung, von der du dich aber befreien lassen kannst.
Aber...
Für dich fallen pauschal 2 Prozent Einkommensteuer an (die oftmals der Arbeitgeber übernimmt).
Nein darfst du nicht. Auch werden sie einen unter 18 Jährigen nur aus Not nehmen bis ein besserer vorbeikommt. Denn auch wenn du 16 bist darfst du nicht nach 22 Uhr arbeiten.
ja, aber nur in der Zeit von 6 bis 20 Uhr.
Aber das wäre dann doch unter leichter Arbeit, was ja nicht wie in dem Artikel ,,normale" Arbeit