Chef will das ich Winterprüfung mache darf er das?

6 Antworten

auf dieser Liste sind 133 Fehltage verzeichnet, wo ich mich immer noch frage, wo die herkommen.

Du solltest eigentlich wissen, wann und warum du gefehlt hast.

In sechs Wochen ist die praktische Prüfung. Hab ich dazu irgendeinen besonderen Kündigungsschutz oder hab ich da gar nichts.

Aus welchem Grund sollte es hier einen besonderen Kündigungsschutz geben?
Wenn du in sechs Wochen bereits die Abschlussprüfung hast und dafür bereits eingeladen wurdest...... worüber reden wir hier eigentlich?
Wenn du aufgrund deiner Fehlzeiten nicht zur Prüfung zugelassen wirst (von der Kammer!), bekommst du auch keine Einladung dazu. Hast du eine Einladung, dann nimmst du daran teil.

Und selbst wenn du jetzt noch (mit welcher Begründung auch immer) gekündigt werden würdest -> danach kannst du noch immer in einem Zeitraum von bis zu 6 Monaten an der nächsten Prüfung auf eigene Kosten teilnehmen. Da sind die 6 Wochen kein sonderlich großes Problem.

 Dazu sagt mein Chef ich darf in drei Jahren Ausbildung nicht mehr als 60 Fehltage haben

10% Fehlzeiten werden gerade noch akzeptiert. Bei 220 Tagen, die als Wert für ein Ausbildungsjahr angesetzt werden, sind das 22 Tage pro Jahr und folglich 66 Tage bei einer 3jährigen Ausbildung. Maßgebend ist aber der Zeitpunkt für die Prüfungszulassung. Und der ist je nach Ausbildungsdauer nach 2 bzw. 2.5 Jahren (z.B. bei Ausbildungen mit einer Gesamtlänge von 3.5 Jahren). Werden zu diesem Zeitpunkt die von der Kammer akzeptierten Fehlzeiten überschritten, kann eine Einzelfallprüfung oder direkt eine Ablehnung für die Prüfungszulassung durch die Kammer erfolgen. Wenn in 6 Wochen die Prüfung stattfindet, ist der Termin für die Prüfungszulassung schon lange vorbei.

Wie die rechtliche Lage aussieht, dass du zur Prüfung antreten darfst, das kann ich dir nicht sagen, aber ich würde einfach mal vorschlagen, mit deinem Chef zu reden. Ich bin mir sicher, dass du die Voraussetzungen auf der Internetseite per PDF von deiner IHK einsehen kannst.

Je schneller du mit deiner Prüfung durch bist, desto schneller kannst du dir auch etwas neues suchen. Ich kann mir, um ehrlich zu sein, nicht vorstellen, dass du dort nach deiner Prüfung noch gerne arbeiten gehen willst.

Falls dein Chef sich weigert, dich für die Prüfung zuzulassen, kannst du dich bei deiner zuständigen IHK melden. Die sind für solche Fälle die Spezialisten und können dir helfen.

Bzgl. des Berichtsheft interessiert es niemanden, ob du den zwei Mal abgibst oder nicht. Im Falle einer Verlängerung der Ausbildung muss ja nur der neue Teil des Berichtsheft geprüft werden. Da bist du nicht der erste Kandidat.

... Berichtsheft ... 81 Fehltage ...

Sorry, aber dafür habe ich kein Mitleid und verstehe die Situation deines Chefs. Es ist deine Pflicht, die du nicht erbracht hast. Natürlich wird dich deine penible Chefin dafür nicht verantwortlich machen, sondern deinen Ausbilder/Chef.

Im übrigen verstehe ich generell auch nicht, warum man ein Berichtsheft abgibt, wenn man weiß, dass es mit ca. 80 Fehltagen nicht vollständig ist. Das ist keine Dummheit oder Vergesslichkeit, sondern Boshaftigkeit. Sich mal eben 2min. einen imaginären Arbeitstag vorstellen und aufschreiben ist nun wirklich keine Kunst oder es durchblättern und nachsehen, ob alles in Ordnung ist.

... nicht mehr als 60 Fehltage haben ...

Das stimmt nicht.

Die Abmahnungen können dir egal sein, wenn du dich zusammenreißt und die letzten paar Monate das tust, was von dir erwartet wird. Dann hast du auch nichts zu befürchten. Ich würde mich damit jetzt nicht aufhalten. Ob dir dein Chef mit noch mehr Abmahnungen sofort kündigt, liegt in seiner Entscheidung (zu meiner Zeit waren 3 Maximum). Es sollte in deinem Interesse liegen, eine ausgewogene Harmonie anzustreben.

Andererseits: Wer in 3 Jahren Ausbildung einige Abmahnungen einkassiert und damit seine Ausbildung auf's Spiel setzt... Naja. Sowas landet in deiner Akte und da wird mit Sicherheit ein guter Grund stehen. Ansonsten kannst du damit zwar noch vor Gericht gehen, aber meistens ist es ein verzweifelter Kampf und gerade in einer Ausbildung als junger Erwachsener lohnt sich das vielleicht eher nicht, wenn man flexibel ist und man schnell und unkompliziert woanders anfangen kann. Dann lieber gleich den Betrieb wechseln.

Über Mitarbeiter ...

Das klingt nicht schön und ich verstehe deinen Frust, aber du wirst auch ehrlich zugeben müssen, dass man mit 3 Abmahnungen und 'zig Fehltagen nicht glänzen kann. Ich würde in deiner Situation den Ball flach halten und mich nicht in diesen unnötigen Tratsch einmischen. Freu dich innerlich doch einfach, dass du den Saftladen bald verlässt.


SkyNess3344 
Beitragsersteller
 13.05.2025, 07:04

Die Abmahnungen sind alle wegen einem Grund, Verspätung. Wenn du Berufsschule ist von mir zu Hause 70 km entfernt. Ich muss jeden Tag pendeln, da mein Wohnheim mir nicht gestellt wird. Ich müsste es selber zahlen. Da ich mir es aber nicht leisten kann, blieb mir nur pendeln. Ich habe den ersten Zug bekommen, aber über die Strecke ist ja häufig verspätet. Dafür habe ich Abmahnungen bekommen. Die zweite ist absolut nicht berechtigt gewesen und die dritte jetzt hab ich vor kurzem bekommen weil ich 2 Minuten zu spät kam, weil ich von der Polizei kontrolliert wurde. Aber das ist ja egal und gegen Krankheit kann ich nichts machen. Ich hab ein schlechtes Immunsystem von Geburt an was gegen machen kann ich nicht wirklich

SkyNess3344 
Beitragsersteller
 13.05.2025, 07:02

Nein, 81 Fehltage im Sinne von Krankheit. Ich war zweimal mit Corona und einmal wegen einer Verletzung krankgeschrieben. Hat nichts mit unvollständig zu tun.

Laut Berufsbildungsgesetz darfst du zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn du die Ausbildungszeit zurückgelegt hast und die erforderlichen Kenntnisse erworben wurden. Die Handwerkskammer oder die IHK entscheidet über die Zulassung. Bis zu zehn Prozent Fehlzeiten gelten oft als unproblematisch.

Bei höheren Fehlzeiten erfolgt eine Einzelfallprüfung, bei der Stellungnahmen von Betrieb und Berufsschule berücksichtigt werden. Da dein Berichtsheft von der Schule geprüft wurde und als korrekt gilt, könnte das ein starkes Argument für deine Zulassung sein.

Während der Ausbildung hast du einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung durch den Betrieb ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich, zum Beispiel bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen oder wenn das Ausbildungsziel nicht erreicht werden kann.

Falls dein Chef dich kündigen will, solltest du dich an die Handwerkskammer oder IHK wenden und rechtlichen Rat einholen. Auch dein Klassenlehrer als Mitglied des Prüfungsausschusses könnte dir helfen, deine Rechte durchzusetzen.

Es ist nicht zulässig, dass dein Chef über deine Abmahnungen spricht. Persönliche Abmahnungen und arbeitsrechtliche Angelegenheiten dürfen nicht einfach mit anderen Mitarbeitern besprochen werden. Das könnte ein Verstoß gegen den Datenschutz sein. Falls du dich dadurch benachteiligt fühlst, kannst du rechtliche Schritte prüfen.

Da deine praktische Prüfung in sechs Wochen ist, wäre es sinnvoll, schnell zu handeln. Du könntest dich direkt an die Handwerkskammer oder IHK wenden und deine Situation schildern. Vielleicht gibt es eine Möglichkeit, deine Prüfung trotzdem zu machen. Bleib dran und lass dich nicht unterkriegen.

Dich nicht zur Prüfung zulassen , ja das darf dein Chef .

Und egal ob es 81 oder 133 Fehltage sind das spricht nicht gerade nicht für dich genau wie die drei Abmahnungen .
Wenn die Abmahnung nicht berechtigt waren kannst du dagegen vorgehen!

Was nicht ok ist , dass dein Chef über deine Abmahnungen spricht

Zunächst gilt mal herauszufinden weswegen die Abmahnungen ausgesprochen wurden und ob du diese überhaupt unterschrieben hast.

Die Fehltage muss dein Chef ja belegen können.

Diese angebliche 60Tage Regelung gibt es nicht. Dann wären 50% aller Azubis nicht Prüfungsfähig.

Lehrlinge sind wie eine besonders geschützte Art. Wenn du Mal einen hast, wirst du den nicht mehr los, wenn es keinen wirklich massiven Grund gibt. Das sollte dein Chef aber wissen.

Wende dich am besten mit den Aussagen an deine zuständige IHK, hier kann dir oft sehr schnell und effektiv geholfen werden


annie80  13.05.2025, 06:39

Betreff der Anzahl Fehltage: Bei 60 Fehltagen würde man mindestens einmal wöchentlich einen Tag krank sein. Das finde ich schon viel.

DerBayer80  13.05.2025, 07:23
@annie80

Wir reden hier über 60 fehltage im Rahmen der kompletten Ausbildung die mindestens drei Jahre dauert. Da sind 60 Tage tatsächlich nicht besonders viel

annie80  13.05.2025, 10:59
@DerBayer80

Achso, das ist natürlich was anderes. ... und steht auch in der Frage. Hab ich übersehen.