Chef will 6 monatige Probezeit nochmal um 3 Monate verlängern - darf er das?
Hallo,
ich stecke grade in einer blöden Situation. Habe im Dezember eine meue Stelle angetreten und hatte nach 3 Monaten ein super Feedbackgespräch, wo mir auch Weiterbildungsoptionen angeboten wurden etc, und dass man das ja nach Ablauf der 6-monatigen Probezeit nochmal besprechen kann. Alles positiv, keine Kritik. Muss dazu sagen, Teamleiter ist gerade in ein Projekt eingespannt und daher oft nicht da.
Meine Kollegin hat mich eingearbeitet und ansonsten hab ich mir alle Infos selber zusammengesucht, natürlich muss ich aber auch noch viel nachfragen. In einer Diskussions-AG, in die man mich von anfang an steckte (leider mit der Abteilungsleitung), konnte ich bislang immer wenig beitragen, einfach weil ich da in laufende Diskussionen um geplante Strukturänderungen geworfen wurde und das jetzt auch nicht wirklich mein Bereich war. Da werd ich nun nach Gespräch mit Teamleitung rausgenommen. Dass mein eher stilles Zuhören in dee AG dem Eindruck der Abt.leitung von mir geschadet hat, war mir klar, aber ich hatte damit null am Hut und wurde nirgends abgeholt oder etwas gross erklärt. Wie soll ich denn da jetzt schon was beitragen?!
Ansonsten arbeite ich mMn engagiert und erledigt die Aufgaben richtig. Da war bislang nichts Unlösbares, und wenn, habe ich mir selbst Hilfe geholt.
Letzte Woche dann der Knaller, ich hatte ein Gespräch mit der Teamleitung, die meinte, ich wäre noch zu unsichtbar und müsste mich mehr durchsetzen. Ich verwalte den Inhalt eines Onlineshops und er erwartet, dass ich mehr sage, wo es langgeht. Mir war das bis dato aber neu, da ich gewohnt bin, mich mit Kollegen abzustimmen, ehe was online geht. Mir wurde da zum ersten Mal klargemacht, nein, das obliegt deiner Entscheidung. Sei deutlicher und fordere. Er schlug mir dann vor, die Probezeit (wäre bis Ende Mai) um 2-3 Monate zu verlängern, da er zweifelt, ob ich denn so klarkomme. Im Protokoll (privat für mich) stand dann, es bestehe der Eindruck, mein Fachwissen sei nicht ausreichend. Ich solle mehr extrovertriert sein, etc. Das fällt mir schwer und ich weiss nicht, ob ich das kann, da ich bislang einfach nur meine Arbeit gemacht hab, und die wohl auch nach häufigem Lob gut. Mein Team mag ich gerne, bin ansonsten gut integriert. Zumal ich nicht verstehe, wie alles nun so umgeschlagen har, von, alles top bis zu, wir sind unsicher. Jetzt im Homeoffice fühle ich mich doppelt kontrolliert, es wirkt, als wird ständig geprüft, woran arbeitest du jetzt, was machst du, ruf mal bitte kurz an... trau mich kaum, mal 2 Minuten aufs Klo zu gehen... es hat bei mir alles irgendwie von super entspannt mega auf innerem Stress umgeschlagen.
Frage: DARF die Probezeit nach 6 Monaten verlängert werden?! Was passiert, wenn sie mich nach Mai kündigen wollen, greift das dann überhaupt noch rechtlich? Weiß, dass es da eine Regel gibt mit max. 6 Monaten, habe aber nix gesagt, erstmal Ja gesagt.
Stehe nun massiv unter Druck, alles richtig zu machen, da es momentan auch schwer ist, was Neues zu finden...
9 Antworten
DARF die Probezeit nach 6 Monaten verlängert werden?!
Ja - aber das ist völlig "witzlos", weil eine über 6 Monate hinaus gehende Verlängerung der Probezeit rechtlich völlig bedeutungslos ist, nach 6 Monaten also nicht mehr mit verkürzter Frist gekündigt werden kann.
Was passiert, wenn sie mich nach Mai kündigen wollen, greift das dann überhaupt noch rechtlich?
Wenn "nach Mai" bereits nach den 6 Monaten regulärer Probezeit ist, kann nur noch mit der ansonsten vereibnarten Frist gekündigt werden - gleichgültig, was zu einer Verlängerung der Probezeit vereinbart wurde.
Denn die Probezeit ist ist einzig und alleine von Belang wegen der Möglichkeit der Kündigung eben mit verkürzter Frist. Und die Dauer dieser Möglichkeit ist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch BGB § 622 "Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen" Abs. 3 auf längstens 6 Monate beschränkt:
Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
Mit anderen Worten: Nach längstens 6 Monaten kann das Arbeitsverhältnis nur noch mit der ansonsten vereinbarten längeren Frist gekündigt werden - in Deinem Fall also mit 3 Monaten.
Die Beschränkung der Möglichkeit der Kündigung mit verkürzter Frist auf 6 Monate gilt ausnahmslos, eine Abweichung davon ist rechtlich nicht möglich - auch nicht im gegenseitigen Einvernehmen, weil das eine arbeitsvertraglich nicht erlaubte Verkürzung der gesetzlichen Kündigungsfrist bedeuten würde.
Die einzige Möglichkeit besteht in Deinem Fall für den Arbeitgeber darin, dass er Dir während der Probezeit mit einer längeren Frist (von z.B. 2 bis 3 Monaten) kündigt mit der Option, dass diese Kündigung gegenstandslos wird, wenn du Dich in dieser Zeit "bewährst".
An diesem rechtlichen Umstand ändert sich auch nichts, wenn sich beide Seiten auf eine Verlängerung der Probezeit über 6 Monate hinaus einigen sollten!
Nachtrag
Das bedeutet für Dich:
Du kannst der Verlängerung der Probezeit über 6 Monate hinaus beruhigt zustimmen. Will der Arbeitgeber Dir im 7. oder 8. Monat des Arbeitsverhältnisses kündigen, muss er trotzdem die vereinbarte Frist von 3 Monaten einhalten, weil die Möglichkeit der Kündigung mit verkürzter Frist auf maximal 6 Monate beschränkt ist.
Und er muss - wenn es sich um einen Betrieb mit mehr als 10 (rechnerischen) Arbeitskräften handelt - einen Grund für die Kündigung haben (betriebs-, personen- oder verhaltensbedingte Kündigung), anders als in den ersten 6 Monaten (Wartezeit) des Arbeitsverhältnisses, in den das Kündigungsschutzgesetz KSchG noch nicht anzuwenden ist.
Eine Probezeit ist nach Paragraph 622 BGB auf maximal 6 Monate begrenzt. Das ist das absolute Limit.
Eine Verlängerung wäre nur möglich, wenn die 6 Monate noch nicht ausgeschöpft wurden.
Sollte eine längere Dauer vereinbart werden, greift maximal die 6-monatige Regelung. Die höhere Dauer wäre unwirksam.
Probezeitverlängerung ist untypisch und ich weiß nicht ob es rechtlich erlaubt ist. Aber merke: Auch wenn du einen Arbeitsvertrag hast, darf dieser bis zu 3 mal maximal auf 1 Jahr angesetzt werden, ehe dieser unbefristet wird. Dies hängt von jedem Unternehmen ab, wie die mit Mitarbeitern umgehen.
Probezeitverlängerung ist untypisch und ich weiß nicht ob es rechtlich erlaubt ist.
Für die Dauer der Probezeit im Arbeitsverhältnis gibt es keine Vorschriften.
Lediglich die Wirkung der Probezeit (die Möglichkeit der Kündigung mit verkürzter Frist) ist auf längstens 6 Monate beschränkt - und das gilt absolut und ausnahmslos!
Auch wenn du einen Arbeitsvertrag hast, darf dieser bis zu 3 mal maximal auf 1 Jahr angesetzt werden, ehe dieser unbefristet wird.
Wo ist hier von einem befristeten Arbeitsverhältnis die Rede (abgesehen davon, dass die Aussage falsch ist)?
Im Prinzip ist eine Verlängerung der Probezeit über 6 Monate hinaus grundsätzlich nicht möglich .... heißt nach dieser Zeit ist regelmäßig zumindest eine 4-wöchige Kündigungsfrist zum 15. oder letzten eines Monats einzuhalten.
https://www.arbeitsvertrag.org/probezeit-verlaengern/
und irgendwelche Nachträge zum AV , mit geänderten Probezeitklauseln sind nichtig.
Im Prinzip ist eine Verlängerung der Probezeit über 6 Monate hinaus grundsätzlich nicht möglich ....
Die Verlängerung über 6 Monate ist nicht nur "im Prinzip" und "grundsätzlich" nicht möglich, sondern absolut und ausnahmslos!
... oder genauer: die Verlängerung der Probezeit ist zwar erlaubt (es gibt keine Vorschriften zur Beschränkung der Probezeit), rechtlich aber völlig wirkungslos - die Verlänerung ist also "witzlos"!
Schlicht und ergreifend Deine Probezeit endet nach 6 Monaten und es gibt keinen realen Grund .... sprich längerfristige Erkrankung deinerseits, die es dem AG verwehrt Dich nach dieser Frist zu beurteilen.
Ich lese da: "Arbeitgeber können die Probezeit allerdings nur verlängern, wenn der Arbeitnehmer dem zustimmt. In diesem Fall bedarf es einer entsprechenden Änderung in Bezug auf die Verlängerung der Probezeit im Arbeitsvertrag"
Das gilt aber nur, wenn die wirksame Dauer der Probezeit von 6 Monaten nicht ausgeschöpft worden ist.
Wurde z.B. arbeitsvertraglich eine Probezeit von 3 Monaten vereinbart, kann sie einvernehmlich auf weitere 3 Monate verlängert werden - aber nicht wirksam (verkürzte Kündigungsfrist) darüber hinaus.
Man darf Probezeiten verlängern. Das ist ein Entgegenkommen. Die Alternative wäre eine Kündigung in der Probezeit.
Man darf Probezeiten verlängern.
Nein - oder genauer: Eine Verlängerung über 6 Monate hinaus ist aber rechtlich völlig belanglos.
Denn die Möglichkeit der Kündigung mit verkürzter Frist - und das ist der alleinige Effekt einer vereinbarten Probezeit - ist ausnahmslos auf 6 Monate begrenzt.
Siehe dazu meine eigene Antwort.
da bekommt jemand eine chance , da tritt er mit revovierungsbedürftigen gesetzestexten an ??? also wird gekündigt - des friedens willen .
Ich lese da: "Arbeitgeber können die Probezeit allerdings nur verlängern, wenn der Arbeitnehmer dem zustimmt. In diesem Fall bedarf es einer entsprechenden Änderung in Bezug auf die Verlängerung der Probezeit im Arbeitsvertrag"
Im AV haben wir nichts geändert, sie stellte mir nur das .doc mit unserem Protokoll zu, das ich kurz beantworten soll, ob das so für mich passt, das habe ich.