Chef gleichzeitig im Betriebsrat, geht das?

6 Antworten

Ist er denn leitender Angestellter oder "nur" Führungskraft, also ziemlich weit unten in der Kette? Leitende Angestellte gehören eigentlich nicht zum BR, außertariflich Angestellte schon.

Irgendwer wird ihn ja auch in den BR gewählt haben.

Wir hatten im letzten BR mehrere Chefs der untersten Ebene, weil die eben noch nicht leitend waren.

Nein, das ist nicht erlaubt. Er hat keinerlei Wohlrechte im Betriebsrat. Wenn er schon vor dem derzeitigen Chefposten Mitglied war und es abzusehen ist, dass er nur kurzzeitig den Chefposten vertritt, muss für diesen Zeitraum sein ersatzmitglied gestellt werden. Eine Teilnahme an betriebsratssitzungen ist nur dann erlaubt, wenn er von den restlichen Mitgliedern zu einer Sitzung eingeladen wurde um mit ihm betriebsrechtliche Inhalte zu besprechen.

musso  27.11.2019, 09:24

Nicht jeder Vorgesetzte ist leitender Angestellter im Sinne des BetrVG, also kann er in dem Fall im BR sein

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Familiengerd  27.11.2019, 12:57
Nein, das ist nicht erlaubt.

Das lässt sich so nicht einfach behaupten, so lange nicht klar ist, was hier konkret mit "Chef" gemeint wird.

Wenn es sich beim so genannten "Chef" nicht um einen leitenden Angestellten im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes BetrVG § 5 "Arbeitnehmer" Abs. 2 f handelt, bestehen keine Einwände.

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Wenn der "Chef" nicht zu den "Leitenden Angestellten" nach § 5 BetrVG zählt, darf er selbstverständlich im Betriebsrat sitzen, wenn die MA das möchten und ihn gewählt haben.

Es ist für jedes Betriebsratsgremium vorteilhaft, auch MA in leitenden Positionen als Mitglieder zu haben. Die kennen sich mit den Arbeitsgesetzen aus, wissen wie und wo der Betriebsrat einzubeziehen ist, können ihr Wissen und ihre Erfahrungen in Betriebsvereinbarungen einbringen.

Wir sind immer froh, wenn sich solche Kollegen aufstellen lassen, da man im Betriebsrat am besten Mitglieder aus vielen verschiedenen Bereichen hat, da es ja auch je nach Job, verschiedene Sichtweisen mancher Dinge gibt.

Wenn Dein Chef rechtlich nicht im BR sitzen dürfte, müsste das bei der Betriebsratswahl im Vorfeld schon vom Wahlvorstand festgestellt worden sein.

Spätestens wenn er auf der Liste der zu wählenden BR-Mitglieder steht und der AG nicht möchte, dass er gewählt wird, hätte er Einspruch erhoben. Da das nicht der Fall ist, ist die Mitgliedschaft auch völlig in Ordnung.

Was bedeutet Chef für dich? Jeder Mitarbeiter darf in den Betriebsrat. Nur die "leitenden Angestellten" gehören nicht dazu.

Ein Vorarbeiter, ein Abteilungsleiter, ein Filialleiter sind immer noch normale Angestellte und dürfen auch im Betriebsrat mitarbeiten. Erst wenn sie beispielsweise Arbeitsverträge und Mietverträge eigenständig unterschreiben, werden es leitende Angestellte. Dabei ist tatsächlich die Abgrenzung nicht immer einfach.