Chat wurde in eine Gruppe geschickt?
Moin es wurde ein chat von mir in eine Gruppe geschickt um mich schlecht dastehen zu lassen ohne meine Erlaubnis kann ich dagegen was machen?
(Bitte nur hilfreiche Antworten)
5 Antworten
Auch Chat-Nachrichten unterliegen dem § 77 Urheberrechtsgesetz und dürfen nicht ohne Genehmigung veröffentlicht werden, „wenn dadurch die berechtigten Interessen des Verfassers oder des Empfängers verletzt werden“.
Ob das vorliegt, kann man natürlich so nicht sagen. Eine Anzeige wäre also möglich. Ob es was bringt, ist die andere Sache. Zumindest wäre es ein Zeichen an den Veröffentlicher, dass Du Dir nicht alles gefallen lässt.
Ob etwas urheberrechtlich geschützt ist, hängt nicht von der Art der Übertragung ab. Zudem muss es auch keine literarische Leistung sein, um geschützt zu sein.
Die „nötige Schöpfungshöhe“ fehlt. Daher kein Schutz. 🤷♂️
Und das weißt Du woher? Hast Du alle Nachrichten auf Messenger gelesen?
Kannst anzeigen, aber das macht es nicht rückgängig, dass der Chat vermutlich bereits gelesen wurde
Welches Delikt soll das sein? In der einen Gruppe o.k. in der anderen eine Straftat?
Delikt wäre § 77 Urheberrechtsgesetz
Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:
Passt ja wie die berühmte Faust auf Auge.
gez. still, der Künstler in seinem neusten Werk ; - )
Hat der Künstler erledigt und festgestellt, dass seine Antwort richtig ist und das Weiterleiten eines Chats grundsätzlich kein Problem ist, denn wir wissen aus der Frage nichts von:
Zudem kann das Weiterleiten eines Chatverlaufs strafbar sein, wenn es gegen das Urheberrecht (§ 106 UrhG), das Recht am eigenen Bild (§ 22 KunstUrhG) oder das Strafgesetzbuch (z.B. § 201a StGB – Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen) verstößt.
Und dein § 77 Urhebergesetz ist und bleibt FALSCH!
... behauptet jemand, der so einen Bullshit schreibt:
zumal eben kein Stillschweigen oder ähnliches vereinbart war.
Was soll daran zu bemängeln sein? Wenn ich Vertraulichkeit vereinbare, kann ich zivilrechtlich gegen die Weitergabe vorgehen.
Wenn die Inhalte oder das Format geschützt sind, muss ich das nicht irgendwo festlegen. Dazu gibt es genügend rechtliche Grundlagen.
Aber lassen wir’s gut sein. Wir kommen in dem Punkt irgendwie nicht auf einen Nenner.
Dazu gibt es genügend rechtliche Grundlagen.
Von denen du, bewiesener Massen, nicht eine einzige benennen kannst!
Als Retoure: du schreibst Kuhdung!
Ich sehe da eine Diskrepanz.
Von denen du, bewiesener Massen, nicht eine einzige benennen kannst!
Zudem kann das Weiterleiten eines Chatverlaufs strafbar sein ...
Aber ich mach jetzt hier wirklich Schluss. Du kannst gerne noch weitermachen.
Gesegnet sind die, die nichts zu sagen haben und trotzdem den Mund halten!
Strafrechtlich pilleplalle, zumal eben kein Stillschweigen oder ähnliches vereinbart war.
Das ist Mobbing. Ist es ein Schulchat, zum Vertrauenslehrer gehen. Ist es ein Alltagschat, den Verfasser zurechtweisen. Persönlich und nicht per Messenger!
Daraus lernen, daß die elektronische Schreiberei nix taugt.
Eine Nachricht im Messenger unterliegt nicht dem Urheberrecht. Sowas ist keine literarisch Leistung, daß es darüber geschützt würde.