Chat wurde in eine Gruppe geschickt?

5 Antworten

Auch Chat-Nachrichten unterliegen dem § 77 Urheberrechtsgesetz und dürfen nicht ohne Genehmigung veröffentlicht werden, „wenn dadurch die berechtigten Interessen des Verfassers oder des Empfängers verletzt werden“.

Ob das vorliegt, kann man natürlich so nicht sagen. Eine Anzeige wäre also möglich. Ob es was bringt, ist die andere Sache. Zumindest wäre es ein Zeichen an den Veröffentlicher, dass Du Dir nicht alles gefallen lässt. 


HeinzHubert  03.04.2025, 11:47

Eine Nachricht im Messenger unterliegt nicht dem Urheberrecht. Sowas ist keine literarisch Leistung, daß es darüber geschützt würde.

tinalisatina  03.04.2025, 16:53
@HeinzHubert

Ob etwas urheberrechtlich geschützt ist, hängt nicht von der Art der Übertragung ab. Zudem muss es auch keine literarische Leistung sein, um geschützt zu sein.

Kannst anzeigen, aber das macht es nicht rückgängig, dass der Chat vermutlich bereits gelesen wurde


Still  03.04.2025, 06:33

Welches Delikt soll das sein? In der einen Gruppe o.k. in der anderen eine Straftat?

tinalisatina  03.04.2025, 07:35
@Still

Da stand aber nichts von Gruppe …

Delikt wäre § 77 Urheberrechtsgesetz

Still  03.04.2025, 10:07
@tinalisatina
Delikt wäre § 77 Urheberrechtsgesetz
Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:

Passt ja wie die berühmte Faust auf Auge.

gez. still, der Künstler in seinem neusten Werk ; - )

Still  03.04.2025, 19:18
@tinalisatina

Hat der Künstler erledigt und festgestellt, dass seine Antwort richtig ist und das Weiterleiten eines Chats grundsätzlich kein Problem ist, denn wir wissen aus der Frage nichts von:

Zudem kann das Weiterleiten eines Chatverlaufs strafbar sein, wenn es gegen das Urheberrecht (§ 106 UrhG), das Recht am eigenen Bild (§ 22 KunstUrhG) oder das Strafgesetzbuch (z.B. § 201a StGB – Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen) verstößt.

Und dein § 77 Urhebergesetz ist und bleibt FALSCH!

tinalisatina  04.04.2025, 07:14
@Still

... behauptet jemand, der so einen Bullshit schreibt:

zumal eben kein Stillschweigen oder ähnliches vereinbart war.
Still  04.04.2025, 07:18
@tinalisatina

Was soll daran zu bemängeln sein? Wenn ich Vertraulichkeit vereinbare, kann ich zivilrechtlich gegen die Weitergabe vorgehen.

tinalisatina  04.04.2025, 07:48
@Still

Wenn die Inhalte oder das Format geschützt sind, muss ich das nicht irgendwo festlegen. Dazu gibt es genügend rechtliche Grundlagen.

Aber lassen wir’s gut sein. Wir kommen in dem Punkt irgendwie nicht auf einen Nenner.

Still  04.04.2025, 07:50
@tinalisatina
Dazu gibt es genügend rechtliche Grundlagen. 

Von denen du, bewiesener Massen, nicht eine einzige benennen kannst!

Als Retoure: du schreibst Kuhdung!

Still  04.04.2025, 07:53
@tinalisatina

Doch und vor allem verstanden!

Vor 12 Stunden habe ich aus deinem link auch zitiert.

tinalisatina  04.04.2025, 08:04
@Still

Ich sehe da eine Diskrepanz.

Von denen du, bewiesener Massen, nicht eine einzige benennen kannst!
Zudem kann das Weiterleiten eines Chatverlaufs strafbar sein ...

Aber ich mach jetzt hier wirklich Schluss. Du kannst gerne noch weitermachen.

Still  04.04.2025, 08:07
@tinalisatina

Gesegnet sind die, die nichts zu sagen haben und trotzdem den Mund halten!

Strafrechtlich pilleplalle, zumal eben kein Stillschweigen oder ähnliches vereinbart war.

Das ist Mobbing. Ist es ein Schulchat, zum Vertrauenslehrer gehen. Ist es ein Alltagschat, den Verfasser zurechtweisen. Persönlich und nicht per Messenger!

Daraus lernen, daß die elektronische Schreiberei nix taugt.