Bußgeldbescheid bekommen, aber keine Rede vom/von Aufbauseminar/Nachschulung?

6 Antworten

Das kommt noch hinterher, da das an anderer Stelle entschieden wird.

Hallo Kostros,

der Bußgeldbescheid hätte auch noch nach den drei Monaten kommen können, denn die Verjährung wird z. B. durch den Anhörungsbogen unterbrochen.

Du musst zwischen dem Bußgeldbescheid und den Maßnahmen in Bezug auf die Probezeit unterscheiden.

Der Bußgeldbescheid kommt von der Bußgeldstelle und erst wenn dieser rechtskräftig ist, fangen die Mühlen in Bezug auf die Probezeit an zu mahlen.

Dafür ist die Fahrerlaubnisbehörde zuständig. Es kann eine ganze Weile dauern, bis etwas kommt und dafür gibt es auch keine Frist und keine Verjährung.

Deine Probezeit ist sozusagen schon um zwei auf vier Jahre verlängert und die entsprechende Post darüber und zur zwingenden Teilnahme an einem Aufbauseminar kommt noch.

Absolvierst du das Aufbauseminar dann nicht innerhalb der vorgegebenen Frist wird man dir die Fahrerlaubnis entziehen.

Viele Grüße

Michael

Parhalia2  17.04.2018, 18:03

Sehr ausführlich hier erklärt. ☺

19Michael69  21.04.2018, 19:56

Danke ;-)

Kostros 
Fragesteller
 29.04.2018, 13:34

Wenn ich es in der Frist nicht schaffe und mir die Fahrerlaubnis entzogen wird, was kann oder muss ich als nächstes tun?

19Michael69  29.04.2018, 19:06
@Kostros

Als erstes einmal weiterhin das Aufbauseminar absolvieren.

So weit solltest du es erst gar nicht kommen lassen.

Gruß Michael

Die Polizei kümmert sich nur um das Bußgeld und ggfs. die Übermittlung der Punkte an das FAER in Flensburg.

Die Aufforderung zum Aufbauseminar, Verlängerung der Probezeit etc. wird von der Führerscheinstelle übernommen.

Du kannst also demnächst mit einem zweiten Brief rechnen.

Das wird dir nochmal extra mitgeteilt da das Bußgeld und das Aufbauseminar/Probezeitverlängerung von zwei unterschiedlichen Stellen bearbeitet wird.

Sanktionen bezüglich Deiner Probezeit werden in einigen Wochen durch die Verkehrsbehörde ( Führerscheinstelle / Landratsamt ) nachfolgen, da diese Behörden erst mal Kenntnis über diesen A-Verstoss erlangen müssen.