Nachträgliche strafe (Probezeit)?

3 Antworten

Der Bußgeldbescheid, den du jetzt bekommen hast, ist von der Bußgeldstelle (eigentlich sollte der Punkt da auch irgendwo erwähnt sein).

Erst wenn der rechtskräftig geworden ist, wird auch die Führerscheinstelle tätig, von der du dann irgendwann ein Schreiben wegen dem Aufbauseminar und der Probezeitverlängerung erhältst. Das kann aber ein paar Wochen/Monate dauern.

Wen man das vergessen hat kommt der große HAMMER das kann bis zur Haftstrafe gehen die Geldbusse ist lächerlich klein für diese Straftat .

Ampel bei schon länger als 1 Sekunde leuchtendem "Rot" überfahren 200 € 2 Punkte 1 Monat & je nach Tatbegehung Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB möglich.

AntonAntonsen  17.06.2018, 00:30

Tut mir leid, aber ich muss mal etwas vulgär werden. Du laberst mal wieder absoluten Bullshit.

Der FS hat bereits einen Bußgeldbescheid für eine normale Rotlichtfahrt bekommen.

Demnach steht weder ein Fahrverbot noch eine Geldstrafe, ein Fahrerlaubnisentzug oder gar eine Freiheitsstrafe zur Debatte.

Orientiere dich bei deinen Antworten zukünftig bitte am Sachverhalt des FS.

Lisa20002  13.07.2018, 00:18
@AntonAntonsen

Also bevor du hier jemand angst einjagst überleg mal bevor du was schreibst.

5 Jahre, ja ist klar.

Jop kommt noch nachträglich...leider nicht clever sowas in der Probezeit zu machen