Bußgeld wegen Nutzung eines Handys am Steuer?
Reicht es für eine Bestrafung in Form eines Bußgeldes aus, wenn man während der Fahrt ein Handy in der Hand hält und dabei von Polizeibeamten beobachtet wird, oder müsste man erst einmal angehalten werden, damit das Ganze seine Rechtsgültigkeit behält?
7 Antworten
Reicht es für eine Bestrafung in Form eines Bußgeldes aus, wenn man während der Fahrt ein Handy in der Hand hält und dabei von Polizeibeamten beobachtet wird
Nicht ganz.
Es muss erstmal geklärt werden, ob das Handy auch im Sinne des § 23 Abs. 1a StVO bestimmungsgemäß "benutzt" wurde. Ein reines in der Hand Halten oder auf einen anderen Platz Legen reicht dafür nämlich nicht aus. Selbst wenn man damit eine Fliege totschlägt oder sich am Rücken kratzt, dürfte keine "Benutzen" im Sinne der Vorschrift vorliegen. Das Ablesen der Uhrzeit ist dagegen bereits verboten.
Dann muss die Identität des Fahrers ermittelt werden, denn der Halter kann für diese Ordnungswidrigkeit nicht bestraft werden. Daher folgt bei solchen Verstößen in der Regel auch direkt ein Anhalten des Fahrzeugs zwecks Personalienfeststellung.
Bei einer "Kennzeichenanzeige" ist die Personalienfeststellung des Fahrers erschwert. Ein Foto des Fahrers dürfte in der Regel nicht vorhanden sein, höchstens eine Beschreibung. Nun kann man versuchen, durch Anschreiben des Halters oder Abgleich mit den Lichtbildern der Einwohnermeldebehörde, ähnlich wie bei Geschwindigkeitsverstößen, den Fahrer zu ermitteln. Ob das gelingt, ist einzelfallabhängig.
Da wir uns hier bereits im Bußgeldbereich befinden (>=60 €), könnte dem Halter bei Nichtermittlung des Fahrers aber ggf. kostenpflichtig das Führen eines Fahrtenbuches auferlegt werden.
Zu wenig Info, bitte OP ergänzen.
https://www.bussgeldkatalog.org/handy/
Zudem kann es ggf. dann nicht als Verstoß gewertet werden, wenn Sie das Handy innerhalb des Autos von einer an eine andere Stelle legen oder zum Beispiel an den Beifahrer weitergeben (vgl. OLG Köln, Az. III-1 RBs 284/14). Auch wenn das Telefon beispielsweise in den Fußraum gefallen sein sollte, darf es der Fahrer in der Regel ungestraft wieder aufheben (vgl. OLG Bamberg, Az. 3 Ss OWi 452/07). Bei Letzterem sollten Sie aber unbedingt rechts ranfahren und kurz anhalten, um Ihr Handy sicher wieder hochzuholen.
Wenn der Motor an der roten Ampel aus ist (es geht nicht um S&S, sondern muss bewusst vom Fahrer gemacht werden!) gibt's auch kein Bußgeld.
Im Zweifel muss die Behörde dir ganz klar mit Zeugen/Foto nachweisen, dass du gegen die Regel verstoßen hast.
notting
In der Regel wird man angehalten, um festzustellen, wer der Führer des Fahrzeugs war.
Aber geht auch ohne.
Wenn Du wegen einer Geschwindigkeitsübertretung geblitzt wirst, wird das mit dem Handy gleich mit geahndet. Zudem gibt es eventuell sogar eine Punkt in Flensburg.
Wirst Du gesehen, wirst Du angehalten!
Da es keine Halterverantwortlichkeit dabei gibt, muss zwingend die Identität des Betroffenen geklärt sein.
Ferner muss für den Verstoß eine Nutzung beobachtet werden.