Burgergeld?

3 Antworten

Wenn nach dem Umzug ein neues Jobcenter für dich zuständig ist, sich also der Zuständigkeitsbereich geändert hat, steht dir vom alten Jobcenter logischerweise auch keine Leistungen mehr zu, auch nicht als Vorleistung, bis dein Antrag beim neuen Jobcenter durch und bewilligt ist.

Das klärt man alles vorher, wenn man keine Rücklagen hat, um eine gewisse Zeit zu überbrücken.

wäre das alte Jobcenter verpflichtet die Leistungen auszuzahlen bis das neue Jobcenter die übernimmt??

Nein.

Du gehörst nicht mehr zu deren Zuständigkeitsbereich.

Kläre die Zahlung mit dem neu zuständigen JobCenter. Das hättest Du auch schon lange klären können.

So kurzfristig wird der Umzug wohl nicht gewesen sein.

Nur solange du unter der alten Adresse wohntest.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.