Bürokratie Frage?
Hallo liebe Community ich habe mich von meiner Partnerin getrennt seit 1 Jahr sie ist allein erziehende unsere 2 Kinder und ihrer ersten Tochter.Wir sind aber sehr gute Freunde geworden und stellen fest Beziehung läuft garnicht aber freundschaftlich passt es super,und überlegen ernsthaft dass ich wieder als Untermieter einziehe nur dass Problem ist sie bekommt Hartz4 weil sie nicht arbeiten kann die 2 Mädels sind 1-2 Jahre alt und noch Zuhause.Ich bin berufstätig als Verkäufer.Zur meiner Frage sie will dass wir finanziell nix zutun haben ich soll weiterhin Unterhalt bezahlen würde da ein Zimmer bekommen usw... Aber ihre Sorge ist ob dass Sozialamt ihr Bürgergeld dann streicht oder ob es überhaupt so funktionieren kann. Hoffe kann mir jemand weiter helfen.Lg
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Du sollst keine Miete zahlen?
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Ich bin auch bereit Hälfte der Warmmiete zu bezahlen
4 Antworten
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Ich sehe auch eher Probleme, wenn Du ihr - aus welchem Grund auch - Geld überweisen wirst. Sie muss Einkünfte melden, die dann bei der Ermittlung der finanziellen Stütze angerechnet werden.
Möglicherweise ist ein Konto/Sparbuch auf den Namen der Kinder eine Hilfe, wenn man die Einzahlungen auf diesem Konto als Zukunftsvorsorge für die Kinder vornimmt.
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Geld kannst du ihr auch bar geben...
Wenn du deine Wohnung behälst, kannst du dich auch mal "zurückziehen".
Stell dir mal vor, wenn du eine nette Frau kennenlernen solltest, wo gehst du dann mit der hin ?
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Sinnvoll erscheint mir, dieses Vorhaben mit den SB des JC zu besprechen.
Ich finde es prinzipiell gut, wenn die Kinder beide Eltern in solcher Nähe haben, und man als WG o.ä. zusammenwohnen kann.
(Ob es andere Probleme gibt, wenn deine Ex mal einen Mann mitbringt, oder du eine Frau, wird sich zeigen)
Aus Sicht des Amtes schaut es möglicherweise anders aus, selbst wenn die SB euch Glauben schenken.
Ich hatte mal vor einigen Jahren einen ähnlichen Fall, wo die Kindsmutter für einige Monate bei uns wohnen wollte, weil sich ihre Beziehung aufgelöst, und sie dummerweise zu ihrem Freund gezogen war, und aktuell keine Wohnung hatte.
Die mir sehr gut privat bekannte SB des JC sagte:
"Ich glaube dir, dass du mit ihr nicht wieder zusammen bist.
Du kannst ein Zimmer an jede x-beliebige Person untervermieten.
Aber gemäß meinen Vorgaben muss ich bei so einer Konstellation von einer Bedarfsgemeinschaft ausgehen"
Vielleicht ist dies mittlerweile (etwas) anders.
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Also es kann sein dass das Jobcenter die Leistung kürzt weil sie dein Gehalt anrechnen. Jetz gibt es Bürgergeld vielleicht wurde das geändert. Habe früher öfter dieses Problem gehört.
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Lebensgemeinschaft ist es aber nicht weil finanziell sind wir unabhängig kann dass ja auch beweisen zahle unterhalt dass ich einziehe ist einfach nur dass ich näher bei den Kindern bin mehr nicht.
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Ich sag ja nichts. Aber ich weiß das das Jobcenter in der Vergangenheit Probleme gemacht hat bei so was. Wie gesagt gibt es ja Bürgergeld und alles soll besser sein. Aber das Jobcenter wartet nur einen Grund zu finden Gelder zu streichen. Ich würd mich rechtlich absichern. Vorallem es mit dem Jobcenter absprechen. Nicht das deine Ex Probleme bekommt.
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ziehst du wieder ein, seit ihr eine bedarfsgemeinschaft und du musst für sie aufkommen.
Was ist sb