Bürgschaft mit Grundbucheintrag

4 Antworten

ja EBEN weil er der Bürge ist, wie soll er denn die Bürgschaft erfüllen wenn er nicht mal nachweisen kann dass er das auch finanziell kann, eine Bürgschaft ist immer heikel denn man weiss die was so kommt und der Bürge muss mit allen Konsequenzen dafür gerade stehen.

Immerhin: Die Bürgschaft ist im Gegensatz zu den Verträgen, bei denen beide Parteien berechtigt und verpflichtet werden (etwa bei Kaufverträgen), ein einseitig verpflichtender Vertrag. Der Gläubiger wird nur berechtigt, der Bürge nur verpflichtet. Dem Gläubiger entstehen aus dem Vertrag keine Leistungspflichten.

aber hier kannste auch lesen oder eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen: http://de.wikipedia.org/wiki/B%C3%BCrgschaft

Der Bürge ist für die Bank gleichwertig dem Schuldner selbst. Denn wenn der Schuldner ausfällt, ist der Bürge dran. Eine Immobilie im Rahmen einer Zwangsversteigerung zu verwerten ist immer eine langwierige Angelegenheit. Die Banken mögen das auch gar nicht, da Zwangsversteigerungen öffentlich sind und Banken diese Art von Publicity nicht brauchen können. Also schaut sich die Bank den Bürgen an, ob der im Falle Ihres Ausfalles die Zahlungen auch ohne Zwangsversteigerung übernehmen kann. Ist denn Ihrem Bürgen klar, dass er auch "auf die Fresse fallen kann mit seiner Aktion"?

Ein Bürge muß natürlich genau wie der Kredit nehmer seine finanzielle Lage darstellen. Denn wenn Du den Kredit nicht zurück bezahlen kannst wenden die sich ja an den Bürgen und holen das Geld da. Da möchte die Bank natürlich sehen ob den auch das Geld bei Deinem Bürgen zu holen ist wenn Du nicht mehr bezahlen kannst.

Auch ein Grundbucheintrag ist nur dann eine ausreichende Sicherheit, wenn die finanzielle Lage des Immobilienbesitzers nicht darauf hinweist, dass er vielleicht selbst vollkommen überschuldet ist und deshalb zu befürchten ist, dass er seine eigenen Verpflichtungen nicht mehr bedienen kann. Den Banken ist es halt lieber, wenn ein Bürge im Bürgschaftsfall direkt eintreten kann und sie nicht erst ein Zwangsvollstreckungsverfahren in Immobilienvermögen hinein durchführen müssen. Bei kleinen Krediten dieser Größenordnung sind Banken sehr pingelig, während sie gern schon mal Millionenbeträge mit sehr dürftiger Absicherung verleihen. Da wittern sie halt das bessere Geschäft.