Bürgschaft mit Grundbucheintrag
hallo,
kurze erklärung: ich hatte meiner besten freundin geld geliehen und bin mit dieser aktion auf die fresse gefallen. nun muß ich mir selber einen kredit nehmen habe aber keine sicherheiten es geht um 20 000€ , nun würde mir mein freund mit einem grundbucheintrag als bürgschaft helfen. meine frage dazu ist weil es uns beiden spanisch vorkommt, warum braucht die bank beim bürgen sämtliche angaben wie gehaltsnachweis, bauplan, komplette selbstauskunft und und und!!?? er ist ja nicht der kreditnehmer sondern nur der bürge und da müsste doch der grundbucheintrag reichen oder???? es ist nicht weil er was zum verheimlichen hat, sondern weil er eigentlich aud einer anderen bank ist und nicht versteht warum sie diese angaben brauchen, er bürgt ja mit dem eintrag!!!
hat jemand ahnung bei dieser frage!!???
4 Antworten
ja EBEN weil er der Bürge ist, wie soll er denn die Bürgschaft erfüllen wenn er nicht mal nachweisen kann dass er das auch finanziell kann, eine Bürgschaft ist immer heikel denn man weiss die was so kommt und der Bürge muss mit allen Konsequenzen dafür gerade stehen.
Immerhin: Die Bürgschaft ist im Gegensatz zu den Verträgen, bei denen beide Parteien berechtigt und verpflichtet werden (etwa bei Kaufverträgen), ein einseitig verpflichtender Vertrag. Der Gläubiger wird nur berechtigt, der Bürge nur verpflichtet. Dem Gläubiger entstehen aus dem Vertrag keine Leistungspflichten.
aber hier kannste auch lesen oder eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen: http://de.wikipedia.org/wiki/B%C3%BCrgschaft
Der Bürge ist für die Bank gleichwertig dem Schuldner selbst. Denn wenn der Schuldner ausfällt, ist der Bürge dran. Eine Immobilie im Rahmen einer Zwangsversteigerung zu verwerten ist immer eine langwierige Angelegenheit. Die Banken mögen das auch gar nicht, da Zwangsversteigerungen öffentlich sind und Banken diese Art von Publicity nicht brauchen können. Also schaut sich die Bank den Bürgen an, ob der im Falle Ihres Ausfalles die Zahlungen auch ohne Zwangsversteigerung übernehmen kann. Ist denn Ihrem Bürgen klar, dass er auch "auf die Fresse fallen kann mit seiner Aktion"?
Ein Bürge muß natürlich genau wie der Kredit nehmer seine finanzielle Lage darstellen. Denn wenn Du den Kredit nicht zurück bezahlen kannst wenden die sich ja an den Bürgen und holen das Geld da. Da möchte die Bank natürlich sehen ob den auch das Geld bei Deinem Bürgen zu holen ist wenn Du nicht mehr bezahlen kannst.
Auch ein Grundbucheintrag ist nur dann eine ausreichende Sicherheit, wenn die finanzielle Lage des Immobilienbesitzers nicht darauf hinweist, dass er vielleicht selbst vollkommen überschuldet ist und deshalb zu befürchten ist, dass er seine eigenen Verpflichtungen nicht mehr bedienen kann. Den Banken ist es halt lieber, wenn ein Bürge im Bürgschaftsfall direkt eintreten kann und sie nicht erst ein Zwangsvollstreckungsverfahren in Immobilienvermögen hinein durchführen müssen. Bei kleinen Krediten dieser Größenordnung sind Banken sehr pingelig, während sie gern schon mal Millionenbeträge mit sehr dürftiger Absicherung verleihen. Da wittern sie halt das bessere Geschäft.