Brunnenwasser im Haushalt. Was darf der Vermieter dafür verrechnen?

2 Antworten

Er darf die tatsächlich entstehenden Kosten für den Betrieb der Anlage und für die Entwässerung berechnen, mehr nicht...

Dieses Wasser muss regelmäßig auf die Hygiene getestet werden. Außerdem muss die Anlage gewartet werden. Diese Kosten sind natürlich umlagefähig.