Braucht man als Privatperson eine EORI Nummer?

2 Antworten

Hallo hier alle Infos von DHL-Express zu EORI:

Die EORI-Nummer ist eine in
der Europäischen Union von den zuständigen Behörden vergebene
einzige Nummer, die zur Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten
und ggf. anderen Personen gegenüber den Zollbehörden dient.
Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 4k Abs. 1
Zollkodex-Durchführungsverordnung (ZK-DVO).


Fragen
zur EORI Nummer:


1. Wer benötigt eine
EORI-Nummer?

Wirtschaftsbeteiligte, d.h. Personen, die sich
im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit mit unter das Zollrecht fallenden
Tätigkeiten befassen (Art. 1 Nr. 12 ZK-DVO), benötigen eine
EORI-Nummer.

2. Wie sieht die EORI-Nummer aus?
In
Deutschland wird der bestehenden siebenstelligen Zollnummer das
Länderkürzel DE vorangestellt. Also z.B. DE1234567. Neu erteilte
EORI-Nummern sind 15stellig, ebenfalls mit vorgestelltem DE.
Äußerlich kann man Zoll-Nummern und bislang erteilte EORI-Nummern
nicht voreinander unterscheiden (ungeachtet des „DE“).

3.
Wann ist die EORI-Nummer anzugeben?

Die
EORI-Nummer/Zollnummer ist bei Ausfuhr- und Einfuhrmeldungen
anzugeben (Ausführer beim Export; Empfänger beim Import).


4. Wo erhalte ich eine EORI-Nummer?
Die
EORI-Nummer erhalten Sie auf Antrag von der Generalzolldirektion - DO Dresden - Stammdatenmanagement
, Telefax 0351 44834-442, -443, -444, Telefon 0351
44834-540.
Informationen zur Beantragung und das Antragsformular 0870
finden
Sie unter nachfolgendem Link:

http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/EORI-Nummer/Beantragung-einer-EORI-Nummer/beantragung-einer-eori-nummer_node.html


Die EORI-Nummer wird auf Antrag kostenlos von der Generalzolldirektion - DO Dresden - Stammdatenmanagement
vergeben und in einer zentralen EU-Datenbank hinterlegt.


5. Antragsformular 0870?
Der Antrag ist förmlich
auf dem Formular 0870 (Beteiligte - Stammdaten EORI-Nummer)
abzugeben. Er ist rechtsverbindlich zu unterschreiben und mit den
erforderlichen Unterlagen schriftlich oder per Fax der
Generalzolldirektion zu übersenden.
Der Antrag besteht aus
den Seiten 1 (Felder 1 bis 19) und 2 (Felder 20 bis 41). Die
Ausfüllanleitung und weitere Hinweise finden Sie in Form eines
Button im Vordruck oben rechts.
Bezüglich der beizufügenden
Unterlagen sind ebenfalls diese Hinweise zu beachten. So ist dem
Antrag ein Handelsregisterauszug oder die Gewerbeanmeldung
beizufügen.

6. Wie kann ich überprüfen, ob ich eine
(gültige) EORI-Nummer habe?

Unternehmen, die sich nicht
sicher sind, ob sie registriert sind, können dies entweder über die
Zollverwaltung klären (info.eori@zoll.de). Alternativ kann die
Abfrage direkt über die zentrale Datenbank der EU erfolgen:
http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds2/eos/eori_validation.jsp?Lang=dejsp?Lang=de
. Bitte geben Sie in das Abfragefeld DE in Großbuchstaben und dann
die bislang siebenstellige Zollnummer ein. Bei einem negativen
Ergebnis muss die EORI noch beantragt werden. Bei einem positiven
Ergebnis erscheint nur, dass die EORI-Nr. „valid“ ist, Angaben zur
Firma müssen nicht zwingend erscheinen.

7.
Ansprechpartner zur EORI-Nummer

Für alle Anfragen im
Zusammenhang mit EORI-Nummern gibt es ab 01.01.2016 bei der
Generalzolldirektion Dresden eine zentrale Auskunftsstelle.

Telefon: 0351 44834-540
Telefax: 0351 44834-442, -443,
-444
E-Mail: antrag.eori@zoll.de 

Quelle:
www.zoll.de,ww.zoll.de, www.muenchen.ihk.de

Das solltest du mit der Zollbehörde klären. Im allgemeinen benötigen Privatpersonen keine EORI. Allerdings gibt es Ausnahmen. Google doch mal nach "EORI Nummer". Da findest du Seiten vom Zoll, wo genau die Ausnahmen erklärt werden. Der Zoll für Waren aus China ist nicht billig. Es kann gehörig nach hinten losgehen, wenn Zollgebühren anfallen.