Blitzer Bild?

2 Antworten

Kann eigentlich nicht passieren, da B mitteilen kann, daß A gefahren ist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Laie und erteile KEINE RECHTSBERATUNG..

Man gibt in dem Schreiben die Person an, die gefahren ist und die bekommt dann Post mit der Möglichkeit zur Stellungnahme. man sieht übrigens auf dem Foto, wer gefahren ist, also man kann nicht behaupten "meine Mutter ist gefahren" wenn da ein junger Mann mit Bart abgebildet ist.

Verfallen tut da gar nichts.


Yannik932007 
Beitragsersteller
 04.05.2025, 19:19

Jaja das ist schon klar denn Person B aber sagt Person A ist gefahren gebr ja nen Brief an Person A und beim ADAC steht folgendes: Dies ist laut § 26 Abs. 3 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) geregelt:

Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate.

Also würde es ja verfallen wenn es nach 3 Montaten erst kommt oder nicht

ZuumZuum  04.05.2025, 19:22
@Yannik932007

Verfallen würde das nur, wenn nach drei Monaten der bei dir bereits eingetroffene Anhörungsbogen nicht eingegangen ist. Den hast Du aber bekommen, also ist die Verjährung gehemmt. Und komme nicht auf die Idee zu schreiben, das war meine Mama oder sonst wer, nur weil man auf dem Bild auf dem Anhörungsbogen vielleicht eine andere Person hineininterpretieren könnte. Das Original ist von der Qualität so gut, das man sehen kann ob Du dich rasiert hast oder nicht.