Bitte um Rat. Unser Wiederspruch gegen Pflegegradeinstufung wurde abgelehnt ohne das ein zweitesmal jemand von der Mdk da war und Punkte wurden untergestuft?
Hallo,
Vielleicht ist hier jemand der sich da auskennt.
Meine Mutter hätte schon seit Jahren ein Anspruch auf Pflegegrad nur kannten wir uns da nicht aus und haben es nicht beantragt bis es uns empfohlen wurde.
Nun hat sie Pflegegrad 2 mit 43,5 Punkten bekommen.
Daraufhin Wurde uns von bekannten geraten Widerspruch einzulegen was wir auch getan haben. Nun haben wir ein Schreiben erhalten darin steht "im Widerspruchsverfahren mit der MDK wurde festgestellt dass Pflegegrad drei nicht vorliegt" dabei war ein neues Gutachten mit 40 Punkten, wie kann das sein? Es wurden von 43,5 Punkten auf 40 Punkte runtergestuft
Kann beim erneuten Gutachten einfach von Pflegegrad zwei auf eins untergestuft werden besteht so eine Gefahr? Soll ich auf das Bestehen des Widerspruchs verzichten?
Was kann ich tun?
Dürfen die überhaupt ablehnen ohne dass einer von der MDK vorbei gekommen ist ?
5 Antworten
Warum habt ihr euch beim Wiedrspruch keine Hilfe bei einem Pflegestützpunkt, einem örtl. ambul. Pflegedienst, dem Seniorenbüro, dem VdK oder anderen sozialen Beratungsstellen eingeholt?
Es gibt auch noch den Seniorenbeirat der Hilfe anbieten kann.
Diese kennen sich sehr gut aus und wissen wo genau der Widerspruch angesetzt werden muss.
Ihr haltet den Widerspruch aufrecht, lehnt eine Begutachtung nach Aktenlage ab und besteht auf eine erneute Begutachtung vor Ort, dieses Recht habt ihr, und ihr wendet euch zur weiteren Hilfe zur Bearbeitung des Widerspruches an eine der oben genannten Stellen.
Wird auch dieser Widerspruch ohne Begutachtung vor Ort abgelehnt, bleibt euch das Sozialgericht über.
Ihr sucht euch dann einen fachanwalt für Sozialrecht. der reicht dann die Klage beim Sozialgericht ein.
Unter anderm ist per Gesetz die Pflegekasse verpflichtet, dem Einstufungsbescheid das kompl. Gutachten bei zulegen.
Hier einmal ein Link zu den neuen Begutachtungsrichtlininen (BRI). Dort kannst du nach lesen wie was bepunktet wird.
Vorab soviel: jeweniger der Betroffene selbstständig ausführen kann um so höher die Punktewerte.
Hier noch ein Link zu 2 Filmchen zur Einstufung
https://www.pflegebegutachtung.de/versicherte/filme-zur-pflegebegutachtung.html
Ihr habt einen großen Fehler begangen. Ihr habt das Recht auch bei Widerspruchsgutachten , auf eine erneute Begutachtung im häuslichen Berich. Darauf hättet ihr bestehen sollen.
Der MDK hat nun nach Aktenlage entschieden.
Und ja, legt sofort wieder Widerspruch ein.
Dabei bitte nicht so auf die Hauswirtschaft pochen, denn diese spielt nur eine untergeordnete Rolle.
Punkte gibt es in den Bereichen: Grundpflege, Mobilität, Ausscheidungen, kognitive Defizite, so wie bei der Ernährung.
Überlegt euch genau welche Hilfen in diesen Bereichen durch Dritte, erforderlich sind.
Danke für die Antwort
Beim ersten Mal hat ein Besuch stattgefunden, die relevanten Punkte wurden festgehalten und eine Bewertung vorgenommen. Ihr habt das Recht, euch das Pflegegutachten anzufordern.
Das hättet ihr gründlich durchgehen müssen, um dann Punkte zu finden, warum nach euerer Meinung die Mutter höher eingestuft hätte werden müssen.
Eine 2. vor Ort Begutachtung erfolgt in der Regel nicht, sondern dann nach Aktenlage, wenn z.B. der behandelnde Arzt entsprechende Unterlagen noch zur Verfügung stellt.
Eine Herabstufung hat nicht stattgefunden, nur wurden die Punkte neu bewertet. Ihr könnt natürlich den Widerspruch aufrecht erhalten, das Verfahren abwarten und ggf. dagegen klagen.
Sinnvoller wäre es vlt. den Pflegegrad jetzt erst einmal so hinzunehmen, die Entwicklung zu beobachten und dann eine Höhergruppierung zu beantragen.
Weiß nicht wo du wohnst, aber als man meiner Schwiegermutter ihr beantragten Pflegebett abgelehnt hatten, haben wir uns an die Verbrauchzentrale für Pflege in Mainz gewandt. Und binne kurzer Zeit bekam meine Schwiegermutter das Bett zugesprochen. Die Ablehnung hatten wir auch dem MDK zu verdanken. Der MDK ist bekannt, das er sehr gerne nur nach Akten, aber nicht nach Fakten urteilt.
Die Verbraucherzentrale für Pflege hat uns nix gekostet.
Dann holt Euch bitte Beratung beimSozialverband oder bei einem Juristen - Fachanwalt Sozialrecht oder fragt bei einem Pflegestützpunkt nach:
http://www.gesundheits-und-pflegeberatung.de/
SoVD - Sozialverband Deutschland eV - Startseite
https://www.sovd.de/index.php?id=wir_ueber_unsVor allen Dingen fordere das Erstgutachten ein, dass 43,5 Punkte aufweist, soweit Euch dieses nicht vorliegt. Ansonsten schaue wo die Punkte herabgesetzt werden.
Der VDK ist da auch ne hilfe
Gegen einen Widerspruchsbescheid ist die Klage zum Sozialgericht zulässig. Diese muss binnen 30 Tagen eingereicht werden.
Für Leistungsempfänger sind Klagen vor den Sozialgerichten kostenfrei.
Holt euch Hilfe. MdK oder Sozialrechtler.
Hallo, ich habe eine Frage,
Ich habe bei der Krankenkasse angerufen und gefragt wie das sein kann dass meine Eltern untergestuft worden ohne dass einer von der MDK da war, die meinten das das wegen dem Tagebuch punkte weniger wurden.Wir waren nach dem ersten Gutachten bei einer pflege Beratungsstelle Dort mussten wir auch zahlen, die hatten mit uns den ersten Widerspruch geschrieben und haben ein Pflegetagebuch bestellt, das Pflegetagebuch haben die selber ausgefüllt ( die Beratungsstelle) ohne meine Mutter gesehen zu haben, deswegen gingen die Punkte also runter! Als ich dich gefragt habe wie das sein kann dass Das MDK 43,5 punkte gegeben haben und die eigentlich uns helfen sollten Pflegegrad drei zu erhalten wie sie es geschafft haben dass es weniger wurde obwohl sie nicht mal meine Mutter gesehen haben, die Antwort war eine Praktikantin von denen hat es ausgefüllt… jetzt weiß ich nicht ob ich das beim zweiten Widerspruch erwähnen soll, ich möchte nicht dass diese Fliege Beratungsstelle wegen mir Probleme bekommen... was kann ich tun?