BITTE DRINGEND HILFE BENÖTIGT VERKAUF BEI EBAY?
"Ich habe eine Grafikkarte verkauft per Käuferschutz. Der Käufer hat sich gemeldet und behauptet, dass die Grafikkarte bei Ankunft defekt sei, weil sie schlecht verpackt wurde. Er gab an, dass er nun Reparaturkosten in Höhe von 150 € tragen müsse, da er die Karte in einem PC-Fachhandel getestet habe. Daraufhin hat er mir ein Video zugeschickt, in dem er die Karte mit einem HP-Netzteil testet, obwohl er zuvor erklärt hatte, dass sein eigenes Netzteil von Be Quiet stammt.
Daraufhin habe ich ihm folgende Nachricht geschrieben: 'Mir ist aufgefallen, dass Sie angegeben haben, Ihr Netzteil sei von Be Quiet. Allerdings sehe ich im Video, dass das verwendete Netzteil von HP ist. Könnten Sie mir das bitte erklären?' Daraufhin antwortete der Käufer mit den Worten: 'Das Video entstand am Test-PC im Shop.'
Interessanterweise fand ich im zugeschickten Video, das angeblich im PC-Shop aufgenommen wurde, dass die Person, bzw. der Käufer, barfuß war. Dies erscheint mir etwas ungewöhnlich. Daraufhin fragte ich ihn: 'Waren Sie tatsächlich barfuß im Shop?' Seine Antwort darauf war: 'Haben Sie schon einmal von Erdung und statischer Aufladung gehört? Im vorderen Bereich des Shops trägt man zwar Schuhe, aber im hinteren Werkstattbereich durfte ich nur eintreten, wenn ich Schuhe und Socken ausgezogen hatte.'
Bitte lassen Sie mich wissen, was Sie von dieser Situation halten."
5 Antworten
Dann lass den Käufer doch erst mal den Käuferschutz in Anspruch nehmen.
Wenn er sich woanders eine GraKa vor Klärung gekauft hat, ist das sein Privatvergnügen und hat mit Deinem Verkauf nix zu tun.
Ein eBay-Käufer hat seit Einführung der neuen eBay-Zahlungsabwicklung im Sommer 2021 immer 30 Tage Käuferschutz, egal wie er bezahlt hat und egal, was der Verkäufer schreibt, bei PayPal-Zahlung sind es sogar 180 Tage.
Und wenn er in dieser Zeit einen nicht der Beschreibung entsprechenden oder defekten Artikel meldet und deswegen eine Rückgabe öffnet, dann hat der Verkäufer so gut wie keine Chance, den Artikel nicht zurückzunehmen.
Er bezahlt sogar noch für den Rückversand. Reagiert er nicht, dann wird eBay erstatten, er ist Geld und Ware los und er bekommt einen Mangeleintrag in seinen Account.
Und wenn das Geld schon an ihn ausgezahlt wurde, dann darf eBay sich das wieder von dem mit seinem Account verknüpften Girokonto zurückholen.
Du hast dann genau 2 Möglichkeiten:
- Du sendest dem Käufer einen Rücksendeschein, erhältst Deinen Artikel zurück und erstattest bei Erhalt.
- Du reagierst nicht und sendest keinen Rücksendeschein, dann bist Du Geld und Ware los und eBay übernimmt die Erstattung. Zusätzlich bekommst Du einen Mangeleintrag ins Konto.
Diesem Verfahren hat jeder Verkäufer übrigens mit der Akzeptanz der neuen eBay-Zahlungsabwicklung ausdrücklich zugestimmt.
Klicken: Grundsatz zum eBay-Käuferschutz
Klicken: Einbehaltene Zahlungen
Da will halt jemand von dir noch 150 € bekommen über komische Wege.
Was hat der Käufer für Bewertungen?
Hört sich für mich alles so an, als wenn er darauf aus ist Geld von dir zu bekommen. Ist es ein Privatverkauf, musst du gar nichts bezahlen. Eine Frage noch, war es schlecht verpackt oder nicht?!
Hört sich dubios an.
Du weißt doch, wie du die Karte verpackt hast. War sie ausreichend geschützt? Falls ja, ist das sowieso nicht dein Problem sondern das vom Versanddienstleister.
Die Ovp der Grafikkarte hatte kaum bzw. Null Spielraum im Paket/karton damit die ovp Fest sitzt und nicht den ganzen weg hüpft und springt. Drinne war sie sicher da die Ovp von innen gepolstert ist. das war ne asrock 6700 xt und die ovp der karte ist schon selber von ihnen stark gesichert durch diese weichen polsterungen von innen. habe dann die ovp einfach dann in einem karton der von der breite her genau gleich groß wie die ovp der karte war, aber von der länge war es etwas länger. Der Karton ist durchaus hässlich von außen, nur weil der mit Gelb-orange Klebeband verklebt wurde