Bis zu welchem Alter sollten einen die Eltern digital überwachen?
Heyho,
Ich wollte mal fragen bis zu welchem Alter ihr sagen würdet, dass eine Computerzeit und eine Überwachung über die Tätigkeiten am PC gerechtfertigt ist.
7 Antworten
Das hängt für mich ziemlich von der individuellen Reife und bisherigen Vorkommnissen ab.
Eine Einschränkung des Medienkonsums muss nicht zwangsläufig mit einer Überwachung der Kinder einhergehen.
Benutzungszeiten und Zeiträum festzulegen kann manchmal sinnvoll sein, wenn die digitalen Medien nicht zum Lernen oder der persönlichen Weiterbildung genutzt werden, sondern als Unterhaltungsfaktor.
Allerdings sollten Eltern dabei niemals kontrollieren, was ihre Kinder genau tun. Das dadurch entstehende Gefühl der Überwachung ist nicht förderlich für die Entwicklung. Möchte man festlegen, was gemacht werden darf, ist bis zu einem gewissen Alter ein Jugendschutz- oder Webseitenfilter angebracht. Verstöße gegen die darin festgelegten Richtlinien sollten aber nicht aufgezeichnet oder nachgeprüft werden, um die Privatssphäre des Kindes nicht zu verletzen.
Gar nicht, 😂 bei mir machen und haben es die Eltern nie gemacht, dennoch habe ich Freunde, lese Bücher und benehme mich 🙂
Die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit einer eventuellen Einschränkung der Nutzungszeit würde ich weniger am Alter festmachen, sondern eher daran, wie verantwortungsvoll das Kind oder der Jugendliche mit einer unbeschränkten Nutzungszeit umgeht.
Möglicherweise gibt es diesbezüglich bei einem 10-jährigen keinerlei Probleme und er/sie nutzt den PC ohnehin nicht im Übermaß, dann gibt es keinen Grund für irgendwelche Einschränkungen. Umgekehrt könnte bei einem 16- oder 17-jährigen, der die gesamte Freizeit bis spät in die Nacht nur mit Computerspielen verbringt und dabei die Schule vernachlässigt, eine entsprechende Einschränkung durchaus sinnvoll und angebracht sein, wenn es nicht gelingt, das Problem mit weniger drastischen Maßnahmen in den Griff zu bekommen.
Was eine Überwachung anbelangt, halte ich es für sehr wichtig, dass dabei die Privatsphäre des Kindes/Jugendlichen nicht verletzt wird. Das Überwachen von privater Kommunikation über Messenger, E-Mail, soziale Netzwerke oder was auch immer sehe ich äußerst kritisch, nebenbei ist dies durch das Brief- und Telekommunikationsgeheimnis auch gesetzlich nur in besonders begründeten Ausnahmefällen zulässig.
Wenn Überwachung, dann nur in der Form, welche Anwendungen beispielsweise wann und in welchem Umfang genutzt werden, um zu sehen ob der Junior die ganze Zeit nur zockt oder etwas "sinnvolles" macht.
Bis zum 18. Lebensjahr.