Bis wie viel Uhr darf man mit 13 an Halloween draußen bleiben?

5 Antworten

Bis 16 ist es gesetzlich nicht erlaubt länger als 10 Uhr ohne eine volljährige Aufsichtsperson draußen zu bleiben. Wenn du das nicht beachtest und es jemanden auffällt können deine Eltern dafür strafbar gemacht werden. Das stimmt, da bin ich mir zu 100% sicher.

Rolf42  05.10.2014, 19:13

Von welchem Land redest du?

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hydralernae  05.10.2014, 19:13

Bis 16 ist es gesetzlich nicht erlaubt länger als 10 Uhr ohne eine volljährige Aufsichtsperson draußen zu bleiben.

Falsch

Wenn du das nicht beachtest und es jemanden auffällt können deine Eltern dafür strafbar gemacht werden.

Falsch

da bin ich mir zu 100% sicher.

Ist trotzdem zu 100% falsch. Wenn man hier schon Informationen zu Gesetzen gibt, sollte man da vielleicht auch mal reingucken!

Es ist wirklich unglaublich, wieviel Bullshit hier in Sachen Jugendschutz verbreitet wird!

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maijuju  05.10.2014, 19:14
@hydralernae

Guck nach und sag nicht dass es falsch ist. Ich hab mich mehr als genug mit diesem Thema beschäftigt ! :D

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hydralernae  05.10.2014, 19:16
@maijuju

Guck nach und sag nicht dass es falsch ist

Aber gern: http://www.kindersache.de/bereiche/deine-rechte/fragen-rechte-konkret/artikel/wie-lange-darf-ich-abends-raus

Grundsätzlich ist es Sache der Erziehungsberechtigten zu entscheiden, wie lange ein Minderjähriger (= unter 18 Jahre) außer Haus bleiben darf. Das heißt, dass Deine Eltern entscheiden, wie lange Du draußen bleiben darfst. Das JuSchG regelt nur die Anwesenheit an bestimmten Orten:

Ich hab mich mehr als genug mit diesem Thema beschäftigt ! :D

Offensichtlich nicht im geringsten! Du hast lediglich den unausgegorenen Mist wiedergekäut, den du mal irgendwo gelesen hast.

sag nicht dass es falsch ist

Oh doch, das tue ich: Es ist FALSCH!!!

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maijuju  05.10.2014, 19:21
@hydralernae

Tut mir leid dich enttäuschen zu müssen aber da mir genau Das selber schon mal passiert ist und mir auch genau DAS so erklärt wurde bin ich wir sehr sicher das es so ist wie ich eben schon gesagt habe.

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hydralernae  05.10.2014, 19:24
@maijuju

Tut mir leid dich enttäuschen zu müssen

Enttäuschend ist höchstens deine fehlende Einsicht, den Gesetzestext zu verstehen und eine angegebene Quelle mal zu lesen. Ich hab dir einen Link gegeben, der dich eindeutig widerlegt!

Das, was dir da passiert hast, hatte dann eine andere Ursache. Vielleicht hast du dich an einem jugendgefährdenden Ort aufgehalten, oder die Polizei glaubte halt nicht, dass Mama dir erlaubt hat, draußen zu sein, whatever. Dein Erlebnis macht das alles immer noch nicht richtig. Du hast irgendeine unbelegte Stotry dafür, ich kann dir gern noch tausend weitere Links schicken und dir den Gesetzestext erläutern, der dich eindeutig widerlegt. Du magst dir zu 100% sicher sein, richtig wird es dadurch aber immer noch nicht.

Wir fassen zusammen: Das JuSchG regelt den Aufenthalt Jugendlicher an bestimmten Orten, wie Bars, Discos, Kinos, Gaststätten. Nicht draußen! Zeig mir gern den Paragrafen, der das tut, wenn du ihn findest.

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Rolf42  05.10.2014, 19:26
@maijuju

In welcher Situation ist dir das passiert? Und in welchem Land?

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maijuju  05.10.2014, 19:29
@Rolf42

Mein Gott in Deutschland, wo sonst? Ich war mit Freunden in der Stadt längst nach 12 Uhr.

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Rolf42  05.10.2014, 19:34
@maijuju

Hier schreiben z.B. auch Österreicher und Schweizer, und dort ist die Rechtslage anders.

Und ob z.B. den Eltern eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorgeworfen werden kann, hängt von den Umständen im Einzelfall ab.

Werden Jugendliche z.B. nachts in einem Kneipenviertel, weit von ihrer Wohnung entfernt, angetroffen, kann die Polizei schon einschreiten.

Eine allgemeine Regelung, dass Jugendliche bis 16 nach 22 Uhr nicht mehr draußen sein dürften, gibt es nicht.

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hydralernae  05.10.2014, 19:38
@maijuju

http://www.paradisi.de/Freizeit_und_Erholung/Familie/Kindererziehung/Artikel/21233.php

  • So sind die Vorgaben des Jugendschutzgesetzes. Dieses regelt natürlich nur, wie lange Kinder an bestimmten Orten (wie zum Beispiel im Kino) bleiben dürfen. Treffen sich die Kinder auf der Straße vor dem Haus, so müssen die Eltern selbst eine Uhrzeit festlegen, an der sie wieder zu Hause sein sollten. Das Jugendschutzgesetz regelt nur die Aufenthaltszeiten an bestimmten öffentlichen Orten.[...] Wie lange sich die Kinder alleine draußen aufhalten dürfen, ist Ermessenssache der Eltern und sollte zwischen Eltern und Jugendlichen klar festgelegt werden.
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hydralernae  05.10.2014, 19:40
@hydralernae

http://www.gutefrage.net/tipp/wie-lange-duerfen-jugendliche-draussen-bleiben

  • Das Jugendschutzgesetz regelt den Aufenthalt in öffentlichen Lokalitäten. Wenn da also steht, bis 22Uhr oder bis 24Uhr dürfen sich Jugendliche in den Lokalen aufhalten, dann bedeutet es doch, die Jugendlichen müssen zu dieser Zeit nach Draußen.Es ist also sogar vom Gesetz vorgeschrieben, dass die Jugendlichen nach 22Uhr DRAUßEN sein sollen. Wer also behauptet, Jugendliche müssen um 22Uhr DRINNEN sein, liegt absolut falsch. Das Draußenbleibendürfen bestimmen allein die Erziehungsberechtigten.
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Questionie  05.10.2014, 22:26
@hydralernae

Ein unter 16-jähriger muss sich ab 22 Uhr in Obhut der Eltern befinden. Insofern hat sie recht. Für 16-18 gilt dasselbe bis 0 Uhr.

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hydralernae  06.10.2014, 00:35
@Questionie

Ein unter 16-jähriger muss sich ab 22 Uhr in Obhut der Eltern befinden.

Immer noch Blödsinn, immer noch haben wir Links und Gesetzestexte dazu geliefert, die das Gegenteil beweisen, immer noch ist das schlicht und einfach falsch. Und immer noch bleiben alle, die das nicht glauben wollen, einen Beweis dafür schuldig, im Gegensatz zum Rest. Liefert doch endlich mal den Paragrafen für die unsinnigen Behauptungen, die ihr hier aufstellt!

Für 16-18 gilt dasselbe bis 0 Uhr.

Ebenfalls kompletter Blödsinn.

Es ist wirklich beeindruckend, wie renitent selbst im Angesicht von Gesetzestexten und einleuchtendsten Erklärungen manche Menschen an ihren unsinnigen Überzeugungen festhalten wollen, wider jegliche Faktenlage... immer wieder faszinierend.

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uncutparadise  06.10.2014, 09:51
@maijuju
Guck nach und sag nicht dass es falsch ist.

Ist es aber !

Ich hab mich mehr als genug mit diesem Thema beschäftigt ! :D

Es erschüttert mich nur, wie viel Du nach scheinbar endloser Beschäftigung mit diesem Thema NICHT weißt.

Bis 16 ist es gesetzlich nicht erlaubt länger als 10 Uhr ohne eine volljährige Aufsichtsperson draußen zu bleiben.

Das JuSchG kennt keine allgemeine Ausgangssperre. Es regelt lediglich den Aufenthalt an gewissen und jugendgefährdenden Orten.

Wenn du das nicht beachtest und es jemanden auffällt können deine Eltern dafür strafbar gemacht werden.

Ihnen kann unter Umständen eine Aufsichtspflichtverletzung unterstellt werden, aber strafbar ist wieder was anderes.

Das stimmt, da bin ich mir zu 100% sicher.

Das passt zu manchen hier, die im Brustton der Überzeugung "Tatsachen" erzählen, die aber leider keine sind.

Mein Gott in Deutschland, wo sonst?

Ein wenig weniger Arroganz, bitte. Hier schreiben auch Österreicher, Schweizer etc.

Ein unter 16-jähriger muss sich ab 22 Uhr in Obhut der Eltern befinden. Insofern hat sie recht. Für 16-18 gilt dasselbe bis 0 Uhr.

Schön, dass Du ihr Recht gibst, Du liegst aber genauso falsch. In welchem Gesetz bitte soll denn das stehen ???

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Haglaz  05.10.2014, 19:59

Deine Antwort ist auf sehr vielen Ebenen falsch. Eine Ausgangssperre ist in Deutschland nicht vorgesehen. Bestimmte jugendgefährdende Orte, Gaststätten und öffentliche Tanzveranstaltungen sind im JuschG reguliert, vgl. §§ 4 ff. JuschG. Als Kind und als Jugendlicher ist aber ansonsten keine Regelung dazu vorhanden, so dass diese auch Nachts draußen sein können.

Eine Unterlassungsstrafbarkeit dazu ist gesetzlich nicht normiert.

Komisch, woher du deine 100 prozentige Gewissheit bei einer derartigen Fehlvorstellung her nimmst. Aber sicher kannst du ja auch den zugehörigen Paragrafen des JuschG zitieren, der etwas derartiges normiert. Nulla poena sine lege ist dir ja sicherlich bekannt.

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Das bestimmen ganz allein deine Eltern; sie sind dafür verantwortlich. Selbstverständlich kann die Polizei euch aber kontrollieren und eventuell bei den Eltern anrufen, um nachzuprüfen, wie lange sie euch Ausgang gegeben haben.

Das gilt allerdings wirklich nur für draußen. In Kneipen und Diskotheken gilt das nicht.

Ihr müsst euch also wirklich mit den Eltern absprechen und euch an Zeitlimits halten.

Viel Spaß!

Solange es euere Eltern erlauben.

so lange wie es deine Eltern zulassen

bis deine eltern sagen du kommst nach hause. also 20 uhr.

hydralernae  05.10.2014, 19:09
also 20 uhr.

Aha? Sind sie die Mutter oder woher wissen sie, was die Eltern dazu sagen?

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