bis wie viel euro darf ich arbeiten wenn meine eltern arbeitslosengeld 2 beziehen?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Einen wesentlichen Verdienst kannst Du nicht haben,ohne das der Bedarfsgemeinschaft Deiner Familie Leistungen gestrichen werden.

Wenn Du nur Zeitung austragen oder wirklich wenig machst,100,- 120,- ist es ok.

Falls Du halbtags arbeiten möchtest,stehst Du Dich  besser aus der Bedarfsgemeinschaft auszutreten.Du stellst einfach den Antrag und Dein Geld gehört Dir.Dazu Dein Kindergeld.

In diesem Falle würde sich die Abnabelung von zu Hause,besonders vorteilhaft für Dich auswirken.

Ob Du allerdings dann genügend für die Schule tun kannst? 

Rutscherlebnis  17.04.2017, 15:26

Danke für Deine Auszeichnung.Ich hoffe Du triffst die für Dich richtige Entscheidung.Wenn Du kannst würde ich einen Job oberhalb 450,. machen.Du bist dann selbst sozialversichert,zahlst kaum Steuern.Alles was Du in den Ferien mehr verdienst wird nicht an Leistungen einbehalten.

Ergänzung zum Thema "Kürzungsfreie Tätigkeit"

http://www.geldsparen.de/geld/steuern/hartz-iv-kinder-nachteil-beim-ferienjob.php
Hartz-IV-Kinder 1.200 Euro im Ferienjob sind erlaubt

Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, dürfen in Ferienjobs pro Jahr 1.200 Eurohinzuverdienen, ohne dass die Jobcenter die monatliche Zahlung kürzen.

Schüler die Arbeitslosengeld-II beziehen, müssen bei Ferienjobs einiges beachten

Die 1.200-Euro-Regelung gilt für Schüler, die ALG-II

oder Sozialgeld beziehen, unter 25 Jahre alt sind und kein

Ausbildungsentgelt erhalten. Wer den Freibetrag für den Ferienverdienst

nutzen will, sollte allerdings auf das Kleingedruckte achten.

100 Euro pro Monat schaden nicht

Generell gilt für alle ALG-II-Bezieher, also auch für Schüler:

Einkünfte in Höhe von 100 Euro pro Monat sind – ganz
unabhängig von der Ferien-Regelung – anrechnung

sfrei.

Schüler, die beispielsweise monatlich 100 Euro durch das Verteilen von Prospekten verdienen, dürfen diesen Betrag also behalten – soweit sie keine weiteren Einkünfte aus Erwerbstätigkeit haben.

100 Euro pro Monat dürfen Schüler auch während der Schulferien verdienen, ohne dass damit das „1.200-Euro-Privileg“ verbraucht wird. Praktisch bedeutet das:

Ein Schüler aus einer Hartz-IV-Familie darf elf Monate lang je 100 Euro

anrechnungsfrei hinzuverdienen und zusätzlich noch einmal 1.200 Euro in

einem vierwöchigen Job in den Sommerferien. Geregelt ist dies in

Paragraf 1 Absatz 4 der ALG-II-Verordnung. Insgesamt ist ein

anrechnungsfreier Verdienst von 2.300 Euro im Jahr erlaubt – also gar

nicht so wenig.

Vier-Wochen-Grenze

Die 1.200 Euro gelten nur für Ferienarbeiten von

einer Dauer von „höchstens vier Wochen je Kalenderjahr“. Wer

beispielsweise schon in den Osterferien zwei Wochen gejobbt und damals

300 Euro verdient hat, hat damit bereits zwei Wochen seines Anspruchs

„verbraucht“. In den Sommerferien darf der Schüler dann höchstens noch

zwei weitere Wochen arbeiten und dabei anrechnungsfrei 900 Euro

verdienen.

-----------------------------------------------------------------------------------------------

Es gibt wohl noch ein oder zwei Punkte, die man dabei beachten sollte, aber das findest du alles zahlreich und gut verständlich, wenn du bei Google einfach Ferienjob + Schüler +ALG II als Suchbegriff eingibst.

Für dich dürfte gerade der Abschnitt "100 Euro schaden nicht" im obigen Text (Zitat aus der Website mit URL oben) interessant sein.

Da du noch zur Schule gehst kommt für dich eh nur ein 450 € in betracht !

Normalerweise kannst du verdienen was du willst bzw. bekommst,dann wird eben mehr auf deinen Bedarf bzw.deine Leistungen angerechnet,die deine Eltern für dich bekommen und du musst diese Kürzung dann aus deinem Einkommen deinen Eltern wieder geben.

Du hast auf Erwerbseinkommen Freibeträge nach § 11 b SGB - ll,wenn du min. 15 Jahre alt bist,dass wären dann vom Bruttoeinkommen zunächst mal 100 € Grundfreibetrag,ab 100 € - 1000 € Brutto kämen noch mal 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto noch mal 10 % Freibetrag dazu.

Diese Freibeträge werden dann addiert,theoretisch vom Netto bzw. Bruttoeinkommen abgezogen,wenn das dann gleich dem Betrag ist den du auf dein Konto bekommst und das ergibt dann dein anrechenbares Erwerbseinkommen.

Dazu wird dann sonstiges Einkommen wie z.B. dein Kindergeld addiert und das ergibt dann zusammen dein gesamtes anrechenbares Einkommen und das wird dann von deinen dir zustehenden Leistungen abgezogen,wenn du mehr anrechenbares Einkommen als Bedarf hast bist du aus der BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) deiner Eltern raus.

Sie würden dann keine Leistungen mehr für dich bekommen und du musst dann zumindest deinen Kopfanteil der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) und den Kopfanteil für den Haushaltsstrom an deine Eltern zahlen,wenn sie dich dann auch weiter verpflegen usw.kommt dann auch noch Kostgeld dazu,der Rest von deinem Einkommen wäre dann deine.

Bei z.B. 450 € Brutto = Netto würden dir 170 € Freibetrag zustehen,dass würde dann also nicht auf deinen Bedarf angerechnet und 280 € würde dein anrechenbares Erwerbseinkommen sein und dazu käme das volle Kindergeld von 192 €,dein anrechenbares Einkommen läge dann bei 472 € pro Monat.

Unbegrenzt. 

Je nach Einkommen wird das Alg2 evtl gekürzt. Du kannst bis ca 120, 150 € ohne Anrechnung dazu verdienen. 

Du darfst so viel verdienen, wie du nur kannst.

Das ist der Sinn von Arbeit, von der staatlichen Hilfe frei zu werden.

EstherNele  18.04.2017, 11:23

Das ist der Sinn von Arbeit, von der staatlichen Hilfe frei zu werden.

Lieber Hans,

du hast aber schon gelesen, dass der FS Schüler ist.

Wenn der versuchen sollte, völlig ohne anteilige Leistungen des Jobcenters auszukommen (sein weiteres Einkommen ist ja das Kindergeld), dann müsste er seinen Regelsatz von 337€ + Mietanteil (ich beziffere den mal mit 175 €) aufbringen.

Unter Einbeziehung von 192€ Kindergeld bleiben dann anrechenbare 320€, die erarbeitet werden müssten.

Da es auf ein Erwerbseinkommen einen Freibetrag gibt, reden wir also von einem Arbeitslohn von über 450 € (denn bei dem werden nur 280 € angerechnet).

Der FS müsste also ein Netto von ca. 550 € und damit ein Brutto von 687 € haben, damit ein Freibetrag von etwa 237 € und ein verbleibendes anrechenbares Einkommen von 320 € dabei herauskommt. (Ich bin so frei, hier nur die Sozialabgaben mit pauschal 20% und nicht kleinste Beträge Lohnsteuer mit zum Ansatz zu bringen.)

687 € Brutto heißt bei einem Mindestlohn von 8,87 €/ h (und viele Schülerjobs werden eher noch schlechter entlohnt) eben auch, dass man für diese Summe monatlich 77 Arbeitsstunden erbringen müsste ... Das kommentiere ich mal nicht weiter.

Wir sind beide (das lese ich aus deinen Antworten heraus) sehr ähnlicher Meinung, was die moralische und gesellschaftliche Verpflichtung zum finanziellen Selbsterhalt statt sozialer Hängematte betrifft.

Aber genau in diesem Fall würde ich sagen, die einzige verdammte Verpflichtung eines Schülers ist es, sich um einen guten Schulabschluss zu kümmern, damit er später diesen sozialen Rettungsanker hoffentlich nicht braucht.

Er bekommt ALG II, weil seine Eltern Leistungsempfänger sind. Sein Job ist seine schulische Ausbildung - und den macht er gerade.

Kleiner monatlicher Dazuverdienst? Gern.
Ferienjob mit bis zu anrechnungsfreien 1.200 €?
Wenn er es will, auch das.

Aber bitte keine moralische Verpflichtung für einen Schüler im Abiturkurs, unbedingt das deutsche Sozialsystem retten zu müssen.

Da sollten sie erst mal ganz andere Leute aus ihren Hängematten schütteln und dezent zum Arbeiten nötigen ...