Bin mit getunter Schwalbe abegehaunen und wurde trotzdem erwischt?

schleudermaxe  14.01.2025, 11:52

Keine Betriebserlaubnis also, somit auch keine Versicherung, oder.

3 Antworten

Nennt sich verzockt, gehe mal aufgrund der Vorstrafen von Knast bis zu einem Jahr aus.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Fehltaktfelix 
Beitragsersteller
 14.01.2025, 12:17

Da ich mich schon mit meinen Anwalt beraten haben. Konnte er sagen das ich nicht in den Knast gehe da meine bei meinen alten Vorstrafen alles fallen gelassen wurde.

migebuff  14.01.2025, 12:53
@Fehltaktfelix

Erst schreibst du, du hättest Vorstrafen, nun hast du plötzlich doch keine Vorstrafen, weil die Anklage fallen gelassen wurde. Widersprüchlich, Frage somit nicht beantwortbar.

Fehltaktfelix 
Beitragsersteller
 14.01.2025, 13:03
@migebuff

Naja meine Daten stehen eh ja durch die Vorstrafen im Register. Das ist egal ob die fallengelassen wurde oder nicht.

migebuff  14.01.2025, 16:37
@Fehltaktfelix

Wenn es keine rechtskräftige Verurteilung gibt, steht auch keine "Vorstrafe" in irgendeinem Register, weder im FAER noch im Führungszeugnis, deine Aussagen ergeben keinen Sinn.

Vielleicht solltest du mal anfangen dein Verhalten zu ändern bevor du irgendwann gar nichts mehr bekommst und im Knast sitzt.

Das ist eine Straftat und das ganze wird vor Gericht verhandelt.

muttmasslich bist du noch unter 21 Jahre und das fällt dann unter Jugendstrafrecht, da gilt Erziehung vor Strafe.

Als Erstäter darfst du dich auf Sozialstunden einstellen und dazu noch jede Menge guter Worte.

Das Mopped kann als Tatwerkzeug ersatzlos eingezogen werden, eine Führerscheinsperre ist Wahrscheinlich und darst dann für mehrere Jahre dann Bus und Bahn benutzen.


Fehltaktfelix 
Beitragsersteller
 14.01.2025, 12:18

Da ich A1 und auto besitze weiß ich halt nicht wie es sich auswirkt. Hab auch keine probezeit mehr daher frag ich ja

JochenOWL  14.01.2025, 11:57

Es tut mir echt leid, dass du unserem neuen Mitglied, bei seiner ersten Frage, nur so wenig Mut machen kannst...

blackhaya  14.01.2025, 12:01
@JochenOWL

wieso gute nachricht ist doch das eine GEfängnissstrafe unwahrscheinlich ist, da es noch unter Jugendstrafrecht fällt mutmasslich.