Strafe Moped ohne Führerschein?

2 Antworten

also welche Strafen kommen wirklich?

Laut §13 JGG gibt es im Jugendstrafrecht neben der Haftstrafe grundsätzlich noch Auflagen, Verwarnungen und den Jugendarrest.

Bei einem Ersttäter wird das Verfahren in der Regel gegen Auflagen eingestellt, wenn der Jugendliche geständig und einsichtig ist. Es kommt dann nicht zu einer Gerichtsverhandlung, stattdessen stellt der Staatsanwalt das Verfahren beispielsweise gegen eine bestimmte Anzahl an Sozialstunden ein. Beim Fahren ohne Fahrerlaubnis wird sich das ungefähr im Bereich von 30 Stunden bewegen.

Streitest du die Vorwürfe ab oder begehst noch weitere Straftaten, wird es zu einer Verhandlung kommen, die mit einem Urteil endet. Wenn dich ein Gericht verurteilt, kann es dabei auch eine Sperre von sechs Moanten bis fünf Jahren für die Erteilung einer Fahrerlaubnis anordnen. Bei der Einstellung gegen Auflagen bist du hingegen "nur" bis zum vollständigen Abschluss des Verfahrens gesperrt, also beispielsweise bis du alle Auflagen erfüllt hast.

Aussagen wie "600€ Geldstrafe" oder pauschal zwei Jahre isolierte Sperrfrist sind natürlich Schwachsinn, insbesondere wenn das Verfahren gegen Auflagen eingestellt wird. Es gibt im Jugendstrafrecht lediglich die Geldauflage, bei der dir angeboten wird, einen geringen Betrag ihm Rahmen deines verfügbaren Taschengeldes(!) freiwillig an eine gemeinnützige Organisation zu spenden, um das Verfahren dadurch zur Einstellung zu bringen.


Skinman  13.03.2022, 16:34

Wenn er mit 90 erwischt wird, auf einem Moped, das er mit Mofa-Schein fährt, ist es automatisch "nicht einsichtig" und "vorsätzlich". Dann kann er dann betteln und flehen, so viel er will.

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migebuff  13.03.2022, 16:37
@Skinman

Ok, das ist deine Ansicht. Der Staatsanwalt wird möglicherweise die Ansicht vertreten, dass man eine Tat erst bereuen kann, nachdem man sie begangen hat.

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