Bin ich verpflichtet mit der Oma der Kinder Kontakt zu pflegen?

6 Antworten

Es gibt durchaus ein REcht der Großeltern auf Umgang. Allerdings ist das nicht bedingungslos. Großeltern können ihr REcht nur durchsetzen, wenn sie bereits regelmäßigen Umgang mit den Kindern hatten. Wenn die sich quasi gar nicht kennen, gibt es auch keine Grundlage.

Sagen wir es so: Beim Jugendamt ist die Oma mit ihrem Anliegen natürlich genau richtig. Entweder sie bekommt da gesagt, dass sie im Unrecht ist. Oder die Sachebarbeiter sehen ein Recht der Oma. Allerdings liegt es dann auch an ihnen, sich auszudenken, wie der Umgang stattfinden soll. Denn weder musst du dich beleidigen lassen, noch musst du nach ihrer Pfeife springen, wenn es ihr gerade in den Kram passt. Du wirst einem Kontakt nicht im Weg stehen, aber er hat halt über dritte zu erfolgen.

Bin ich verpflichtet mit der Oma der Kinder Kontakt zu pflegen?

Du - nicht zwingend.

Euren Kindern solltest Du den Kontakt zu den Großelten (zu)lassen / ermöglichen. Das zu organisieren könntest Du aber dem Vater der Kinder überlassen.


MissE2D2 
Beitragsersteller
 08.05.2024, 21:32

Der Vater macht diesbezüglich keinen Finger krumm. Es muss jemand drittes her, der dies "organisiert". Ich will mich mit keiner Person über meine Kinder austauschen, die mich beleidigt und mir dummes Zeug wünscht.

GutenTag2003  08.05.2024, 21:34
@MissE2D2

Deine Empfindsamkeiten sind nebensächlich zu den berechtigten Interessen der Kinder.

Dennoch ...

Das zu organisieren könntest Du aber dem Vater der Kinder überlassen.

Macht er das nicht, können/sollten sich zumindest die Großeltern nicht bei Dir beschweren, das sollten sie dann bei ihrem Sohn beklagen.

Rechtlich nicht verpflichtet, jedoch würde ich den Kindern zumindest die Chance geben ihre Oma unvoreingenommen kennen zu lernen.


Gorkon193  07.10.2024, 11:40

Großeltern haben heute sehr wohl ein Umgangsrecht

Bist Du nicht.


GutenTag2003  08.05.2024, 21:37

Auch Enkel/Großeltern haben Anspruch auf Kontakt zueinander.

Eigentlich haben Oma/Opa Umgangsrecht zu verabredeten Zeiten aber nicht wenn Fehlverhalten im Raum steht und Kindeswohl gefährdet sein könnte. Du solltest also die Oma nicht blocken sondern die Drohungen und den anderen Unsinn aufheben als Beweis,dass ein Kontakt keine gute Idee ist. Schon traurig genug wenn der Vater seine Kinder nicht sieht/kein Interesse hat...