Bin ich verpflichtet, das Kind der Mutter meines Sohnes, welches nicht von mir abstammt, zu verpflegen?

7 Antworten

Da du uns so viele hilfreiche Informationen geliefert hast um die Situation einzuschätzen, werde ich dir jetzt ganz genau sagen wie es aussieht: Das kommt darauf an!

Lebtet ihr in einer Lebensgemeinschaft?

Wie alt ist das Kind?

Ist die Mutter erreichbar?

Gibt es andere Verwandte?

Wer und wo ist der Vater?

Wer hat das Sorgerechjt für dieses Kind?

Das ist eine sehr intressante Frage. wurde das Kind in die Ehe gebohren, ist es das Kind des Vaters, erzeuger oder nicht! es sei denn, der Erzeuger erkennt die Vaterschaft freiwllig an!

Im Falle einer Patchwork familie ist es tatsächlich so, dass der Erzeuger, also leibliche Vater dem Unterhalt des Kindes verpflichtet ist. Damit bist du es als Stiefvater nicht.

Stellt sich die Frage, wie es auschaut, wenn der leibliche Vater nicht Leistungsfähig ist. Hier kannst du als Stiefvater auf Umwegen in die Bringschuld geraten.

Denn du und die Ehefrau bilden eine Haushaltsgemeinschaft, und Schulden, die der Haushaltsführung dienen, also in dem Fall auch die Kosten fürs Kind sind Gemeinschaftsschulden!

Aber ganz unter uns! Wenn du deine Frau und dein Stiefkind liebst, dann wird wohl der ein oder andere Euro nicht schmerzen. und NEIN! du musst dich natürlich nicht für Frau und Kind zum (gold)esel machen.

lg, Nicki

wenn du die vaterschaft nicht anerkennst und auch nicht adoptierst, dann nicht

evtl. musst du aber vor gericht das alles erstreiten, geht nicht automatisch

es gibt ggf. eine moralisch-soziale Verpflichtung sowie eine juristische. Bei unterlassener Hilfeleistung treffen sich beide Verpflichtungen.

Sich gegenüber anderen Menschen nur nach erkannter Verpflichtung sozial angemessen zu verhalten, zeigt den Mangel an Liebe auf.

Rechtlich wahrscheinlich nicht, aber moralisch schon.

Das Kind kann nix für eure Probleme und braucht Zuwendung und Essen.