Beziehung mit u18 Jährigen wirklich komplett unproblematisch?
Hallo Leute,
Die Frage betrifft nicht mich, aber ich habe in verschiedenen Quellen gelesen, das Beziehungen zwischen Erwachsenen und Minderjährigen theoretisch erlaubt sein sollen, aber nur wenn kein Abhängigkeitsverhältnis und Zwangslage vorliegt, sowie die Unreife nicht ausgenutzt wird. Wie soll dass alles dann aber, bei einer Anzeige nachgewiesen werden?
3 Antworten
Das was du aufführst, handelt es sich um den Geschlechtsverkehr. Dies ist ab 14 erlaubt.
Wenn du deinen Partner/in gut behandelst, wird es auch zu keiner Anzeige kommen. Man kann sich auch friedlich trennen.
Es geht nur um ein Abhängigkeitsverhältnis und das ist relativ klar nachweißbar.
Lehrer, Trainer und so weiter. Ist das nicht gegeben sind sexuelle Interaktionen erlaubt wenn auch oft moralisch verpönt.
Abhängigkeitsverhältnis bezieht sich auf Lehrer, Trainer usw...
Oder eine Zwangsalge bzw. eine Zangslage also Erpressung ;) ist auch bei erwachsenen illegal
Wie soll dass alles dann aber, bei einer Anzeige nachgewiesen werden?
- Weisungsgebundenheit z.B. Vorgesetzter
- Lehrer - Schüler usw.
- Sex gegen Bezahlung
... und entsprechende Aussagen des Minderjährigen.
... die Unreife würde ggf. durch einen Gutachter festgestellt werden (müssen).
Nein es geht nicht nur um das Abhängigkeitsverhältnis, es geht auch darum ob eine Zwangslage vorliegt und das ausnutzen ihrer Unreife. Bitte das nächste mal erst antworten wenn du richtig informiert ist.